Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Das Landratsamt Miltenberg (Kreisjugendamt) teilte mit, dass für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2019 bis 2023 benötigten Hauptjugendschöffen und Hilfsjugendschöffen zu wählen sind. Gleichzeitig wurde darum gebeten, bis spätestens 16.03.2018 mindestens je eine Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Hierbei sollen nur solche Frauen und Männer berufen werden, die im Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Zudem sollen bei der Auswahl nicht nur Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark bevorzugt werden. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

 

Nach Aufruf im Amts- und Mitteilungsblatt haben sich folgende Personen gemeldet:

  1. Simone Gayer, Michael-Groß-Str. 4
  2. Hermann Fischer, Fachrainstr. 44

Die erforderlichen Voraussetzungen sind jeweils gegeben.

 

Im Gegensatz zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen ist für die Benennung der Jugendschöffenbewerber an das Landratsamt kein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die beiden o.g. Personen wurden in die Vorschlagsliste aufgenommen und fristgerecht an das Landratsamt Miltenberg (Kreisjugendamt) übermittelt.