Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 0

Sachverhalt:

In Rahmen der Planungen zum Neubau der Schleuse wurden durch die Gemeinde Niedernberg und der Stadt Aschaffenburg die Forderung erhoben, den neuen Wehrsteg begehbar und für die Radwegenutzug auszubauen.

 

Am 10.12.2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen muss und das damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung nicht von der BRD zu tragen sind.

 

Daher sagte am 27.10.2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschuss von 3.500 € zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu. Am 18.12.2015 wurde zwischen WNA, Aschaffenburg und Niedernberg eine Vereinbarung abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von ca. 79.000 € erbringt und die daraus entstehenden Kosten von Niedernberg und Aschaffenburg zu tragen sind.

 

Für den Bau des barrierefreien Wehrsteges (der auch von Radfahrern genutzt werden soll) sowie für eine temporäre Überbrückung des Baufeldes ist wegen der zusätzlich entstehenden Baukosten eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem bestehenden Nutzungsvertrag für den bestehenden Steg abgeschlossen werden.

 

Daher hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für einen barrierefreien Wehrsteg erstellt, der zu ca. 768.666,46 € (netto) höheren Herstellkosten führt, als ein Wehrsteg, der lediglich dem Staustufenbetrieb genügen würde – etwa einer mit beidseitig Treppen.

 

Einen entsprechenden Entwurf haben Niedernberg und Aschaffenburg Juni/Juli 2016 gebilligt und in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau eingebracht. Er überbrückt die Wehrfelder in einer Neigung von ca. 1,7 % und sieht an beiden Mainufern Rampen vor, die den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen, aber zusätzliche Herstellkosten von ca. 768.666,46 € (Netto) verursachen.

 

Letztes Jahr hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt das Planfest-stellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dieser Planfeststellung hat Aschaffenburg in Abstimmung mit Niedernberg im Oktober 2017 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur größeren Sicherheit von Fahrradfahrern die Erhöhung der Wehrsteg-Geländer auf 1,30m verlangt. Die zusätzlichen Herstellkosten für den barrierefreien Wehrsteg erhöhen sich damit um ca. 7.560 €.

 

Aufgrund der im Oktober 2017 vorgelegten feststellungsreifen Baupläne für den barrierefreien Wehrsteg und einer darauf fußenden Kostenermittlung wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem WNA und der Stadt Aschaffenburg entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

 

Daher hat das WNA auf Anforderung der Stadt ein Konzept zur Baufeldüberbrückung ausgearbeitet und am 26.01.2018 der Stadt vorgelegt, das die Verlagerung der Mainquerung vom bestehenden Schleusensteg auf den zu errichtenden Schleusensteg in zwei Schritten vorsieht, in denen das Baufeld provisorisch überbrückt bzw. umgangen wird und mit dem die Unterbrechung der Mainquerung auf ca. 6 Monate begrenzt werden kann. Die Kosten der temporären Baufeldüberbrückung belaufen sich auf ca. 294.000 €.

 

Die Abrechnung erfolgt aufgrund § 3 des Vereinbarungsentwurfes 01/2018 allerdings nach den tatsächlichen Herstellkosten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf vorliegenden Verwaltungsvereinbarung 01/2018 über den Bau des barrierefreien Wehrstegs und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains mit dem WNA und der Stadt Aschaffenburg abzuschießen, die daraus entstehenden Kosten von 293.746,35 € (bauzeitliche Querung) und 978.238,55 € (barrierefreier Wehrsteg), somit von insgesamt 1.271.984,91 € im selben Verhältnis mit der Stadt Aschaffenburg zu teilen, wie dies bei den Planungskosten vereinbart ist, nämlich im Verhältnis der Einwohnerzahlen Aschaffenburgs zu denen von Niedernberg zum Stichtag 31.12.2014, nämlich von 93,18 % zu 6,82 % und dies mit der Gemeinde Niedernberg zu vereinbaren.


Beschluss:

Der Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung 01/2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – diese vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg, endvertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung unter mit dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Stadt Aschaffenburg zu schließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Aschaffenburg eine Vereinbarung hinsichtlich der Aufteilung der nach § 4 der genannten Vereinbarung entstehenden Kosten entsprechend § 2 der Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg im Verhältnis 93,18 % zu 6,82 % abzuschließen (Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2014).