Sitzung: 08.05.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 070/2018
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.04.2018 ging von der Stadt Erlenbach a. Main
folgendes Schreiben ein:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinhard,
der Vertreter der Stadt Miltenberg, Herr Bürgermeister Demel, sowie die
Leiterin der VHS Miltenberg, Frau Fleischmann, haben am 13. März 2018 das
Gespräch mit den Vertretern der Stadt Erlenbach gesucht und darum gebeten, ab
dem Jahr 2019 eine neue gemeinsame Höchstgrenze des Defizitausgleichs für beide
Volkshochschulen festzulegen.
Aktuell existieren für die VHS Miltenberg sowie die VHS Erlenbach
ähnliche Zweckvereinbarungen, allerdings mit unterschiedlichen Höchstgrenzen.
Für die VHS Erlenbach ist die Defizitobergrenze auf 60.000 € festgelegt,
wobei die Abrechnung für die Zweckvereinbarung für das Jahr 2016 ein
Rechnungsergebnis von 63.217 € auswies. Für das Abrechnungsjahr 2017 wird die
bestehende Defizitobergrenze ebenfalls überschritten werden.
Für die VHS Miltenberg stellt sich die Situation noch deutlicher dar.
Während in deren Zweckvereinbarungen eine Höchstgrenze von 40.903,35 € (ehemals
80.000 DM) fixiert ist, liegt das Rechnungsergebnis für das Jahr 2016 mit rund
118.000 € sehr deutlich über der aktuellen Obergrenze.
Auf Initiative von Herrn Bürgermeister Helmut Demel haben mittlerweile
die meisten Kommunen der ZV Miltenberg einer Erhöhung der Defizitobergrenze auf
80.000 € zugestimmt.
Um auf Kreisebene eine einheitliche Regelung zu gestalten und eine
Anhebung der Förderung durch den Landkreis zu ermöglichen, ist es notwendig,
nun auch entsprechend die Defizitobergrenze unserer Zweckvereinbarung auf den
Betrag von 80.000 € anzupassen.
Wir möchten Sie daher bitten, wie bereits in den Kommunen des südlichen
Landkreises geschehen, diese neue Regelung Ihren Gemeinden vorzulegen und
zuzustimmen. Die neue Regelung würde im Jahr 2019 für das Rechnungsergebnis für
das Jahr 2018 in Kraft treten.
Wir danken Ihnen für die gute Kooperation in den zurückliegenden Jahren
und setzen auch für die Zukunft weiterhin auf eine funktionierende
interkommunale Zusammenarbeit besonders auch auf dem Gebiet der Bildungspolitik
in unserem Landkreis!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Berninger
Erster Bürgermeister“
Im Folgenden eine Übersicht über die Finanzierung der vergangenen drei
Jahre auf Grundlage der bestehenden Zweckvereinbarung:
Bei einem Defizit von 80.000 € würden auf Grundlage der Teilnehmerzahlen aus dem Jahr 2016 folgendes Defizit von der Gemeinde Niedernberg getragen werden:
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg ist mit der Abänderung der Defizitobergrenze auf 80.000 € einverstanden (§ 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Zweckvereinbarung) einverstanden.