Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Das Wasserstraßenneubauamt kommt in die Gemeinderatssitzung und informiert zum aktuellen Sachstand des Verfahrens, sowie über die geplante Baustraße und deren voraussichtliche Belastung.

 

Bürgermeister Jürgen Reinhard erläutert, dass das Planfeststellungsverfahren im vergangenen Jahr begonnen hat. Die Gemeinde Niedernberg hat hierzu Einwendungen vorgebracht. Ein wichtiger Einwand ist die Baustraße. Der Gemeinde Niedernberg ist klar, dass eine Baustraße auf Obernauer Seite aufgrund der Wohnbebauung nicht möglich ist. Dennoch sollten auf Niedernberger Seite die Alternativen geprüft werden. Auch die Gemeindeverwaltung hat hierzu schon Gespräche geführt, die sich jedoch bislang im Kreis drehten. Das Wasserwirtschaftsamt ist von einer Verkehrsführung von Norden her abgeneigt, da die Straße sehr nahe an der Wasserschutzzone I und II vorbeiführen würde und ein großes Gefährdungspotential mit sich bringt. Dies ist von den Verkehrszahlen abhängig. Das Wasserstraßenneubauamt lieferte jedoch keine Verkehrszahlen. Heute stellen Herr Wilde und Herr Thies vom Wasserstraßenneubauamt den derzeitigen Sachstand sowie die Belastungen der Straße vor.

 

Herr Wilde berichtet, dass die im Herbst eingegangenen Einwendungen von seitens des Amtes im Winter gesichtet wurden. Ab dem 16.07. finden nun die Erörterungstermine statt. Hierzu kommt noch eine Bekanntmachung, so dass die Personen, welche Einwendungen vorbrachten, über das Amtsblatt informiert werden können.

Nach den Erörterungsterminen müssen die Planungen entsprechend überarbeitet werden. Je nachdem wie tiefgreifend die Änderungen sind wird anschließend eine nochmalige Auslegung erfolgen. Der Beschluss des Planfeststellungsverfahrens wird in ungefähr einem Jahr erwartet. Aktuell werden die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet, damit es dann zügig weiter gehen kann. Der Baubeginn ist für 2023 geplant.

Bzgl. der Verkehrsanbindung auf die Staatsstraße wurde vom Staatlichen Straßenbauamt eine Kreuzung gefordert. Diese muss ebenfalls noch ergänzt werden.

Die Alternativen der Baustraße wurden im Vorfeld geprüft, jedoch wären diese sehr nahe an der Wasserschutzzone I und II, weshalb der derzeitige Plan einen Kompromiss zwischen der Wohnbebauung (300 Meter Entfernung) und der Wasserschutzzone III A darstellt. Im Bereich der Schleuse muss die Wasserschutzzone II berührt werden, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Den geplanten Umschlagsplatz ist in Richtung Süden, außerhalb dieser Wasserschutzzone. Eine Führung der Baustraße über Aschaffenburg würde trotz der bereits vorhandenen ausgebauten Straße bis zum Wasserwerk ca. 1,5 Millionen Mehrkosten erzeugen. Dennoch geht es hierbei um den Schutz des Grundwassers in diesem Bereich.

Auf der Baustraße wird grundsätzlich Tempo 30 angeordnet sein. Die Straße wird unter der Woche zwischen ca. 7 und 18 Uhr genutzt werden. Für den Spielplatz werden Sicherungsmaßnahmen ergriffen, der Straßenübergang wird mit einer Ampel versehen.

Der meiste LKW-Verkehr ist in der Bauphase 1 zu erwarten. Diese Phase dauert ca. 1 Jahr. Hier geschehen die Ufereingriffe, aufgrund derer Massen an Aushubmaterial abgefahren werden müssen. Das Wasserstraßenneubauamt strebt ein Abtransport über den Wasserweg an, ob dies jedoch gelingen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Sollte es nicht umsetzbar sein, das Material über den Wasserweg abzutransportieren, muss der Transport über LKWs erfolgen. In dieser Worst-Case-Betrachtung würden ca. 22 LKW-Bewegungen (Bewegung = eine Strecke; LKW hin oder zurück) pro Stunde anfallen.