Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung informierte den Gemeinderat in Sitzung vom 03.07. über das Beteiligungsverfahren zur 14. Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1).

 

Folgende Punkte werden vorgebracht:

 

Zu 2 Erholungseinrichtungen

 

Hier heißt es im Entwurf des Regionalplans:

„2.6 An den Baggerseen im Maintal sollen Möglichkeiten zum Baden und für andere Wassersportarten weiter ausgebaut und untereinander geordnet werden.“

 

Der Begründung kann entnommen werden:

„Zu 2 Erholungseinrichtungen:

Den Erfordernissen der Tages- und Wochenenderholung soll in verstärktem Maße am Wohnort Rechnung getragen werden. Dies bedeutet, dass in jeder Gemeinde eine Mindestausstattung an Erholungseinrichtungen vorhanden sein muss.

Zusätzlich zum Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ist der Bedarf zu berücksichtigen, der durch Erholungssuchende von außerhalb entsteht. Dies gilt zum einen für alle Einrichtungen, die nicht nur die Bevölkerung am Ort, sondern darüber hinaus einen gewissen Einzugsbereich mitversorgen. Zum anderen ist zu beachten, dass praktisch die gesamte Region zum Teil in erheblichem Umfang von auswärtigen Erholungssuchenden, insbesondere aus den umliegenden Verdichtungsgebieten, besucht wird.

Durch eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange der Erholung in der Bauleitplanung und ggf. in der Flurbereinigung sollen die vorgesehenen Erholungseinrichtungen, sowohl von Art und Umfang wie auch von der räumlichen Zuordnung her, optimal in die Entwicklung der Gemeinde integriert werden. Gute Möglichkeiten für eine Verbesserung des innerstädtischen Erholungsangebotes bieten die Auflockerungen des Siedlungsbereichs durch entsprechende Grün- und Freiflächen (s. hierzu auch B I “Natur und Landschaft”).

Das Landesentwicklungsprogramm sieht bereits bei den Ausstattungskriterien für die zentralen Orte der unterschiedlichen Stufen eine Mindestausstattung mit Erholungseinrichtungen vor. Auch an anderer Stelle des Landesentwicklungsprogramms sind Aussagen getroffen, die Hinweise auf Erholungseinrichtungen geben, die in den zentralen Orten vorhanden sein sollten. Diese Mindestausstattung ist praktisch in allen zentralen Orten der Region vorhanden. Da die ganze Region in teilweise erheblichem Umfang auch von auswärts für Tages-, Wochenend- und Ferienerholung aufgesucht wird, wird auch für die zentralen Orte ein Angebot an Erholungseinrichtungen angestrebt, das über der vom Landesentwicklungsprogramm verlangten Mindestausstattung liegt; denn von den zentralen Orten gehen auch im Bereich der Erholung wesentliche Impulse auf den jeweiligen Verflechtungsbereich aus. In diesem Zusammenhang wird auf A V ,,Zentrale Orte” hingewiesen.

 

Zu 2.6: In der Region fehlen fast vollständig natürliche Gewässer, die für eine größere Zahl von Badegästen geeignet wären. Fast im gesamten Maintal, verstärkt im Bereich der Untermainebene, stehen jedoch infolge des Abbaus von Sand und Kies große Wasserflächen zur Verfügung, die für die Erholung nutzbar sind. Dies gilt insbesondere für die Schaffung von Möglichkeiten zum Baden und für andere Wassersportarten mit Ausnahme des Wassermotorsports, der sich ausschließlich auf den Main beschränken soll.

Bereits jetzt für die Erholung genutzt werden die großen Wasserflächen der Freizeitzentren Vorspessart I und II und des Mainparksees bei Mainaschaff. Der teilweise sehr starke Besucherzustrom zu diesen Einrichtungen erfordert zum Teil Erweiterungs-, zum Teil Sanierungsmaßnahmen, die auf der Grundlage der örtlichen Bauleitplanung realisiert werden sollen. Auch weitere Baggerseen können verstärkt der Erholungsnutzung zugänglich gemacht werden. Besonders zu erwähnen ist das zwischen Großwallstadt und Niedernberg vorgesehene Projekt, mit dem eine weitere umfangreiche Erholungsanlage mit Bade- und sonstigen Wassersportmöglichkeiten geschaffen werden soll. Auch aus der Sicht der Regionalplanung verdient die Verwirklichung dieser Planung besonderes Interesse.“

 

Die Gemeinde Niedernberg beschäftigt sich in ihrer Gemeinderatssitzung vom September 2018 mit der Erweiterungsthematik.

 

Zu 8 Bibliotheken

 

Hier heißt es im Entwurf des Regionalplans:

„Die Literaturversorgung der Bevölkerung soll den ständig steigenden Anforderungen auf allen Gebieten der allgemeinen Bildung, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Information und der Unterhaltung entsprechen.

Dabei soll der Büchereiausbau in den in Ziel 8.1, Abs. 1 und 2, genannten zentralen Orten und sonstigen Gemeinden vorrangig angestrebt werden. Die Büchereiversorgung soll möglichst durch standortgebundene Büchereien gewährleistet werden. Der weitere Ausbau des gehobenen und spezialisierten Medienangebots soll angestrebt werden.

8.1 Im Mittelzentrum Miltenberg soll die Errichtung einer neuen Bücherei angestrebt werden. Erhebliche Erweiterungen des vorhandenen Medienbestandes sollen in folgenden zentralen Orten und sonstigen Gemeinden angestrebt werden: Alzenau, Amorbach, Bessenbach/Haibach, Bürgstadt, Dorfprozelten/Stadtrpozelten, Eichenbühl, Glattbach/Johannesberg, Großwallstadt/Kleinwallstadt, Heimbuchenthal/Mespelbrunn, Karlstein a. Main, Kleinostheim, Laufach, Leidersbach, Mömbris, Mömlingen, Niedernberg/Sulzbach a. Main, Schöllkrippen, Stockstadt a. Main.

Eine Ausweitung des Medienbestandes soll in folgenden zentralen Orten und sonstigen Gemeinden angestrebt werden: Eschau/Mönchberg, Goldbach/Hösbach, Großheubach/Kleinheubach, Großostheim, Heigenbrücken, Kahl a. Main, Klingenberg a. Main/Wörth a. Main, Mainaschaff, Sailauf, Waldaschaff.

Vor allem im ländlichen Raum soll der Einsatz von Fahrbüchereien erwogen werden, wenn eine wirksame Literaturversorgung durch Büchereien nicht möglich ist.

Die Deckung des gehobenen Bedarfs soll durch entsprechenden Ausbau der Büchereien in den Mittelzentren Miltenberg und Obernburg a. Main/Elsenfeld/Erlenbach a. Main sowie im Unterzentrum Alzenau und durch die Bibliothek im Unterzentrum Goldbach/Hösbach vorgenommen werden. Im möglichen Oberzentrum Aschaffenburg soll die Versorgung des Mittelbereichs Aschaffenburg durch Erweiterung des Medienbestandes gesichert werden.“

 

Der Begründung kann entnommen werden:

„Zu 8 Bibliothek

In den öffentlichen Büchereien der Region waren am 31. 12. 1982 385.000 Medieneinheiten (Bücher, Zeitschriften, Schallplatten usw.) vorhanden. Daraus ergibt sich ein Durchschnitt von 1,20 Einheiten je Einwohner. Die starke Konzentration in Aschaffenburg verschiebt aber das Verhältnis zuungunsten der übrigen Teile der Region. Insbesondere bei der kleinzentralen, aber auch bei der mittelzentralen Stufe sind noch Versorgungslücken vorhanden.

Falls im ländlichen Raum der Region eine effektive Literaturversorgung durch stationäre Büchereien nicht gewährleistet werden kann, soll die Errichtung von Fahrbüchereien (Zweckverbände) erwogen werden.

Zu 8.1 Zur Grundausstattung der Kleinzentren gehören die öffentlichen Büchereien. Sie sichern die Grundversorgung, d.h. sie sollen einen umfassenden Bestand an Literatur für Kinder und Erwachsene, insbesondere an Sach- und Fachbüchern aus allen Wissensgebieten einschließlich Lexika, Handbücher und Nachschlagewerke, führen. Die Grundversorgung soll in der Regel den Bedarf an Literatur für den persönlichen, gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Bereich befriedigen. Auf das Versorgungsniveau aller zentraler Orte und ihrer zugehörigen Nahbereiche ist daher das Konzept bei dem Ausbau der Grundversorgung abgestimmt. Um möglichst kurze Benutzerwege verwirklichen zu können, sollen auch in sonstigen Gemeinden Büchereien errichtet oder erhalten werden. Eine Neugründung ist im Mittelzentrum Miltenberg erforderlich. Eine nach Graden unterschiedliche Erweiterung des vorhandenen Buch- und Medienbestandes ist in einer Reihe von zentralen Orten und Gemeinden erforderlich.

Die Deckung des gehobenen Bedarfs an Medien ist Aufgabe der Bibliotheken in Mittelzentren. Sie leisten diese Aufgaben zusätzlich zur Grundversorgung in ihrem Nahbereich und sollen sich deshalb in qualitativer und quantitativer Hinsicht vom Angebot der Bibliotheken der Grundversorgung unterscheiden. Zur Deckung des gehobenen Bedarfs sind als Voraussetzung erforderlich mindestens 2 Bände pro Einwohner und hauptamtlich fachliches Personal in ausreichendem Umfange. In den Mittelbereichen ist diese Versorgungsstufe auf- und auszubauen. Soweit Fahrbüchereien errichtet werden, sollen diese organisatorisch an die Bibliotheken zur Deckung des gehobenen Bedarfs angeschlossen werden.“

 

Die katholische-öffentliche Bücherei Niedernberg hat derzeit ca. 10.000 Medien, ca. 24.000 Ausleihungen und ca. 700 Kunden. Hauptamtliches Personal ist nicht vorhanden. Die Gemeinde Niedernberg ist der Leitung der Bücherei, Siegbert und Karla Hartlaub, sowie dem gesamten Team dankbar für ihre hervorragende Leistung. Die Gemeinde Niedernberg ist absolut zufrieden mit der Bücherei und sieht kein Steigerungsbedarf.

 

Zu 9 Sport

 

Hier heißt es im Entwurf des Regionalplans:

„Ausbau und Verbesserung der bestehenden Einrichtungen sollen beim Sportstättenbau Vorrang haben. Daneben soll das Netz der vorhandenen Sporteinrichtungen ergänzt werden.

9.1 Freisportanlagen sollen insbesondere in folgenden Nahbereichen errichtet bzw. ausgebaut werden: Amorbach, Dorfprozelten/Stadtprozelten, Eichenbühl, Obernburg a. Main/Elsenfeld/Erlenbach a. Main, Eschau/Mönchberg, Glattbach/Johannesberg, Goldbach/Hösbach, Großheubach/Kleinheubach, Heimbuchenthal/Mespelbrunn, Kahl a. Main, Klingenberg a. Main/Wörth a. Main, Laufach, Mömbris, Niedernberg/Sulzbach a. Main, Schöllkrippen.

9.2 Sporthallen sollen mindestens in folgenden zentralen Orten errichtet werden: Amorbach, Eichenbühl, Großheubach/Kleinheubach, Großwallstadt/Kleinwallstadt, Kahl a. Main, Laufach, Miltenberg.

Darüber hinaus sollen in den Nahbereichen Eichenbühl und Schöllkrippen weitere Sporthallen errichtet werden.

9.3 Im möglichen Oberzentrum Aschaffenburg soll das Angebot an oberzentralen Einrichtungen des Sports erweitert werden. Insbesondere soll die Errichtung eines Leistungszentrums für Leichtathletik und eines Leistungszentrums für Schwerathletik angestrebt werden.

 

Der Begründung kann entnommen werden:

„Zu 9 Sport

Gemäß den Ergebnissen aus der Sportstättenstatistik verfügt die Region über eine gute Ausstattung mit Sporteinrichtungen. Freilich dürfte in der hiesigen Bevölkerung der Wunsch nach sportlicher Aktivität einen vergleichsweise besonderen Rang einnehmen. Einzelne Sportanlagen sind indessen relativ alt. Teilweise ist auch ihr Ausbauzustand ungenügend (Fehlen von Betriebsräumen, zu kleine Anlagen, schlechte Platzverhältnisse bei Freisportanlagen). Daher sollen neben einer Ergänzung der vorhandenen Sportanlagen der Ausbau und die Verbesserung der bestehenden Einrichtungen Vorrang haben. Bei den Sporthallen gibt es insbesondere im nördlichen und südlichen Bereich der Region noch Versorgungslücken.

Zu 9.1 In den genannten Nahbereichen besteht noch ein größerer Nachholbedarf an Freisportanlagen wie Spielplätzen und Leichtathletikanlagen.“

 

Die Gemeinde Niedernberg hat neun Spielplätze (inkl. Generationenplatz). Leichtathletik kann auf dem Schulsportplatz ausgeübt werden. Auch vereinsinterne Plätze (Fußball-, Tennis-, Bouleplatz) sind vorhanden. Weiterhin gibt es Bolzplätze und das DFB-Spielfeld. Die Gemeinde Niedernberg ist absolut zufrieden und sieht kein Steigerungsbedarf.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg gibt an den Regionalen Planungsverband folgende Stellungnahme ab:

-       Die Gemeinde Niedernberg sieht ihre katholische-öffentliche Bücherei als sehr gut aufgestellt an. Die Gemeinde Niedernberg bittet um Prüfung der Aussage, dass eine erhebliche Erweiterung des vorhandenen Medienbestands angestrebt werden soll.

-       Die Gemeinde Niedernberg sieht ihre Versorgung mit Freisportanlagen als ausreichend an. Die Gemeinde Niedernberg bittet um Prüfung der Aussage, dass Freisportanlagen errichtet bzw. ausgebaut werden sollen.