Sitzung: 24.07.2018 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0
Vorlage: 104/2018
Mitteilung:
Nach dem BNatSchG (Naturschutzgesetz) sind nicht vermeidbare erhebliche
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Verursacher durch
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen oder zu kompensieren.
Diese ist in der Regel der Fall, wenn neue Baugebiete oder Baumaßnahmen
durchgeführt werden.
Die Gemeinde Niedernberg hat in der Vergangenheit durch die Ausweisung
von Ökoflächen und einer naturnahen Aufwertung, i.d.R. landwirtschaftlich
genutzter Flächen, diese als Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Für weitere bauliche Entwicklungen werden weitere Ausgleichsmaßnahmen in
Niedernberg erforderlich. Neben der bisherigen Ökoflächenbilanzierung gilt seit
2014 die BayKompV (Bay. Kompensationsverordnung), die eine alternative
Berechnungsmethode durch sog. Ökopunkte ermöglicht. Unter gewissen rechtlichen
Rahmenbedingungen sind diese Ausgleichsmaßnahmen auch nicht unmittelbar in der
gleichen Gemarkung erforderlich.
Die Gemeinde Niedernberg braucht für weitere bauliche Entwicklungen (z.B.
Erweiterung Wohnbaugebiet Tafel II) entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und muss
hierfür Lösungnen aufzeigen.
Landschaftsarchitekt Günter Vogt, vom Büro Trölenberg + Vogt, berät die
Gemeinde und wird hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern.