Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die beantragten Nutzungsänderungen liegen im Bereich des Marienhofs im Außenbereich von Niedernberg.

 

Im Jahre 1993 wurden die Räumlichkeiten der „Farmerstube“, BV Nr. 2697/93 vom 02.11., genehmigt.

 

Die benachbarten, landwirtschaftlich Material- und Gerätehallen sollen als Eventscheune und Hochzeitsscheune genutzt werden. Das Landratsamt Obernburg fordert die Nutzungsänderungen zu beantragen. Die Räume werden aktuell zu diesem Zweck bereits genutzt. Brandschutzrechtliche Auflagen sind hierfür umzusetzen. Dem LRA Obernburg wurde der vorläufige Brandschutznachweis geliefert, damit die gebuchten Vermietungen stattfinden konnten.

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll aus einer Material- und Gerätehalle ein Festsaal (Eventscheune, ca. 200 m²) und aus einem Teil der ehem. Werkstatt eine Hochzeitsscheune (ca. 60 m²) entstehen.

 

In der Eventscheune finden ca. 100 Gäste Platz, in der Hochzeitsscheune ca. 25 Personen. Die Räumlichkeiten werden vermietet.

 

Für das Vorhaben sind 21 Stellplätze nötig. Zusammen mit der vorhandene Gaststätte, Hofladen und Wohnungen sind 35 Stellplätze zu errichten.

 

Nach den Berechnungen des Planers beträgt die GRZ 0,21 und die GFZ 0,24.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zur o.g. Nutzungsänderung sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.