Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück 243 befindet sich ein Wohnhaus, welches am Straßenrand abschließt. Das derzeitig vorhandene Baufenster am Grundstücksende soll als Grünfläche umgewandelt und dafür in Verlängerung des bestehenden Wohnhauses eine Baufläche geschaffen werden. Hierfür liegt ein Antrag vor.

 

Draufsicht:

Derzeitiger Bebauungsplan:

Absichten:

 

Der Eigentümer hat sich bereit erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierfür muss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

Dem Gemeinderat wird die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II Nr. 11.12“ für die Fl.Nr. 243, Hauptstraße 52, vorgelegt. Der Gemeinderat ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Aufstellungsbeschluss zuständig.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.12 für die Fl.Nr. 243, Hauptstraße 52, dahingehend, dass die Wohnbebauung auf der südlichen Grundstücksseite erweitert werden kann. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass dieser die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.