Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 03.07.2018 die Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beschlossen. Zwischenzeitlich wurde diese aufgrund von Rückmeldungen der Regierung und des Bayerischen Gemeindetags seitens des Landratsamtes geändert.

 

Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte soll folgende Aufgaben, die konkretisiert wurden, übernehmen (kursiv gedruckte sind neu hinzugekommen):

-       Unterrichtung und Beratung der Gemeinden oder des Auftragsverarbeiters, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten (Art. 39 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)

-       Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (Art. 39 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)

-       Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 39 Abs. 1 Buchst. d DSGVO)

-       Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen (Art. 39 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

-       Koordination der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 15 bis 22 DSGVO

-       Begleitung der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35f. DSGVO

-       Umsetzung der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO

-       Begleitung der Gemeinden beim Erlass von Datenschutz-Richtlinien, beim Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO und Art. 31 BayDSG sowie beim Erfüllen der Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO einerseits durch Stellung von Vorlagen und andererseits durch Hilfestellung beim Anpassen der Vorlagen auf die konkrete Situation in der Gemeinde

Weggefallen sind zwei Punkte, welche nicht ausreichend definiert waren

 

Die Kosten teilen sich zur Hälfte auf den Landkreis und die beteiligten Kommunen auf. Der Anteil je Gemeinde wird unter den Kommunen entsprechend der Einwohnerzahl aufgeteilt und

halbjährlich (Januar, Juli) fällig. Die geschätzten Kosten belaufen sich weiterhin auf ca. 2.000 € (konkret voraussichtlich 1.620 €) pro Jahr für die Gemeinde Niedernberg.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu.