Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Gemäß Art. 102 Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss dem Gemeinderat vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Prüfung vom Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen. Zuletzt stellt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung.

 

Die Finanzrechnung 2017 der Gemeinde Niedernberg weist einen Finanzmittelüberschuss i. H. v. 1.342.075,59 € aus. Die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2017 schließ mit einem deutlich positiven Ergebnis i. H. v. 1.974.799,23 € ab. Sowohl in der Finanz- als auch in der Ergebnisrechnung resultiert die Abweichung zum Planansatz aus tatsächlich geringeren als geplant angefallenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Hier war z. B. die Sanierung/Renovierung des Mittelschulgebäudes enthalten, welche sich vorschoben hat.

 

Insgesamt kann die Haushaltslage der Gemeinde Niedernberg auch im Haushaltsjahr 2017 weiterhin als „sehr gut“ bezeichnet werden.

 

Aufgrund des Wechsels in der Kämmererstelle war es erst jetzt möglich den Jahresanschluss für 2017 vorzulegen.