Sitzung: 13.10.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 136/2020
Sachverhalt:
Im Baugebiet
„Unterfeld“ wurden bei der B-Plan-Aufstellung im Jahr 1985 zahlreiche
Pflanzecken eingeplant. Diese sind teilweise ungünstig geschnitten, oft liegen
diese zwischen Privatgrundstück und öffentlicher Straße und führen damit zu
Diskussionen und Zuständigkeitsfragen. Darüber hinaus bedeuten diese einen
hohen Pflegeaufwand für den Bauhof.
Dies führte dazu,
dass einige Anwohner immer wieder Interesse bekunden, die Fläche zu erwerben
oder auch, da diese an den direkt angrenzenden Privatgarten grenzen, gestalterisch
zu integrieren.
Im Jahre 2010
wurde im Zuge eines Hausneubaus in der Rhönstraße beantragt, eine angrenzende öffentliche
Grünfläche zu erwerben und diese im Privatgarten zu integrieren. Mit Beschluss
vom 14.09.2010 wurde dem Antrag zugestimmt. Vertraglich wurde dies bisweilen
nicht vollzogen, da die Grundstücke vermessungstechnisch der Straße zugeordnet
sind, was einen hohen Vermessungs- und Kostenaufwand bedeutet. Auch wurde ein Grundstück
in der Spessartstraße nach einem Eigentümerwechsel neu angelegt. Der Eigentümer
hat dies nach Absprache mit eingefriedet und begrünt.
2016 sollte die
Thematik grundsätzlich geklärt werden, da weitere Anfragen vorlagen. In der Sitzung
vom 06.07.2016 wurde allerdings vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dass
die Pflanzdreiecke nicht verkauft werden. Das Thema konnte nicht grundsätzlich
geklärt werden.
Mittlerweile liegt
wieder eine Anfrage eines Anwohners aus der Spessartstraße vor, er würde gerne
das Pflanzdreieck vor seinem Haus neu und bunt anlegen und auch die Gies- und
Pflegearbeiten übernehmen. Ihm gefällt die Bepflanzung mit den Bodendecker
nicht.
Weiter führt der Antragsteller aus, dass die Flächen zur Nutzung
überlassen oder auch zum Kauf angeboten werden sollen. Bei einer
Nutzungsüberlassung könnte vereinbart werden, dass keine Versiegelung
stattfinden dürfe. Beim Kauf könnte über den Preis gesteuert werden, wie die
Nutzung bei einem etwaigen späteren Kauf erfolgen darf.
Im Baugebiet „Unterfeld“ gibt es neben den Pflanzdreiecken viele kleine
Bäume die am Fahrbahnrand stehen. Weiterhin gibt es zwei große gemeindliche
Grundstücke im Sachsenring und im Böhmerwaldring/Alpenstraße, die für die
Bewohner vom Unterfeld und Besucher, als Erholungsraum dienen sollen und vom
Bauhof gemäht und sauber gehalten werden.
Unter dem Aspekt, dass die „Grünzwickel“, nach dem Beschluss aus dem
Jahre 2016 nicht verkauft werden sollen, bietet sich ggf. die Möglichkeit,
interessierten Anwohnern die Flächen zur Bewirtschaftung und im Rahmen einer
Patenschaft kostenfrei zur Nutzung zu überlassen. Die Begrünungsmaßnahmen wären
vorher abzusprechen. Zudem wäre eine Klarstellung in der gemeindlichen Verordnung
über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung
der Gehbahnen im Winter sinnvoll, um die Zuständigkeitsfragen an der
öffentlichen Straße klarer zu definieren.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss der Gemeinde Niederberg beschließt, dass die Pflanzdreiecke im
Rahmen einer „Patenschaft“ von Anwohnern zur Pflege übernommen werden können.