Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30.11.2020 beantragt der Musikcorps FFW Niedernberg e. V., einen Zuschuss für die Anschaffung von Instrumenten und den Reparaturaufwand für die Kühlanlage:

 

„in der Anlage übersende ich einige Rechnungen, die in der zurückliegenden Zeit für das Musikcorps Niedernberg angefallen sind mit der Bitte um Prüfung, ob die Gemeinde Niedernberg dazu einen Zuschuss geben kann.

Es geht dabei zum einen um Instrumente, die wir zu Konzertveranstaltungen und zur Ausbildung im Musikcorps einsetzen. Diese Ausrüstung haben wir in den Jahren 2019 und 2020 gekauft.

Weiter geht es um eine Reparatur der Kühlanlage an der Getränketheke, die zwingend notwendig war, um die Anlage weiter zu betreiben.

Normalerweise bestreiten wir solche Anschaffungen aus eigenen Mitteln. Aber jetzt in der Zeit, wo uns die Einnahmen aus dem Vertagsfest‚ den Musikauftritten über das Jahr und dem Betrieb des Musicums bereits weggefallen sind und auch absehbar weiter wegfallen, könnten wir diese

Unterstützung gut gebrauchen.

Zudem gehen wir davon aus, dass uns auch die Einnahmen aus dem Schlofozuchball 2021 und dem Starkbierfest 2021 fehlen werden.

Ein Zuschuss zu den bereits durchgeführten Ausgaben würde uns ein Stück ruhiger durch die

nächsten Monate kommen lassen.

Wir bedanken uns für die bisher gewährte Unterstützung und verbleiben.“

 

Beim Baukostenzuschuss nach § 2 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die vom Gemeinderat zu treffen ist. Zum Baukostenzuschuss gehören Sanierungsarbeiten an Gebäuden und Räumen. Hierzu ist auch die Reparatur der Kühlanlage in Höhe von 1.450,35 € brutto zu zählen.

In der Regel unterstützt die Gemeinde Niedernberg die örtlichen Vereine mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen Kosten. Die Verwaltung schlägt vor hier ebenso zu verfahren und dem Musikcorps FFW Niedernberg e. V. einen Zuschuss in Höhe von gerundet 400 € zu gewähren.

 

Die Anschaffung der Instrumente und Ausrüstungsgegenstände fallen unter die Förderrichtlinie § 8 Abs. 6 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg und werden hierüber abgewickelt.


Beschluss:

Dem Musikcorps FFW Niedernberg e. V. wird für die Reparatur der Kühlanlage ein Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten, gerundet 400 €, gewährt.


Abstimmungsvermerke:

Josef Scheuring nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.