Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.05.2021, eingegangen am 21.05.2021, beantragt die Katholische Kirchenstiftung St. Cyriakus, einen Zuschuss für die Beschaffung einer neuen Schließanlage:

 

„die Sanierung des Pfarrhauses ist in den Endzügen. Die Räumlichkeiten können voraussichtlich ab dem neuen Schuljahr genutzt werden.

Als einer der letzten Aspekte steht nun noch die Installation einer Schließanlage an. Aktuell gibt es eine eigene Schließanlage für das Pfarrheim und eine Schließanlage für die Kirche. Das Pfarrhaus wurde bisweilen als Wohnhaus genutzt und hat keine eigene Schließanlage.

Der Pfarrei stehen nun folgende Möglichkeiten für das Pfarrhaus offen:

-       Erweiterung der bestehenden Schließanlage des Pfarrhauses (noch nicht abschließend geprüft ob umsetzbar) für ca. 300 Euro je Schließzylinder

-       Komplett neue Schließanlage für rund 1.000 Euro

-       Einbau einer elektrischen Schließanlage für rund 7.000 Euro

Erstrebenswert wäre für das Pfarrhaus und möglichst auch direkt damit verbunden für das Pfarrheim eine elektrische Schließanlage zu installieren. Zu „normalen“ Zeiten haben die Gebäude eine hohe und vor allem sehr unterschiedliche Nutzung. Dadurch, dass kein Hausmeister vor Ort ist, ist keine Kontrolle möglich. Oft werden die Räume ohne vorherige Reservierung genutzt, was zu Unmut und auch zu Schwierigkeiten (Doppelnutzungen; Verursacher bei Schäden und Schmutz) führt. Mit einer elektrischen Schließanlage könnte dieses Problem minimiert werden. Weiterhin wäre von Vorteil dass man die „Schlüssel“ individuell programmieren und dadurch den Zutritt steuern könnte.

Der Kirchenstiftung stehen keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung um ein solches Projekt umsetzen zu können. Gerade das Pfarrheim wird von vielen Gruppierungen (Singgruppen, Jugendgruppen, Erwachsenengruppen, etc.) genutzt und steht damit auch zahlreichen Niedernbergern offen. Aufgrund dessen bittet die Kirchenstiftung um einen Zuschuss der Gemeinde Niedernberg. Eine Entscheidung der Kirchenverwaltung hierzu ist noch nicht getroffen, weshalb auch noch keine konkreten Kostenschätzungen vorliegen (eine Aufstellung über Angebote von Herbst 2020 sind diesem Antrag beigefügt). Eine Absage oder eine In-Aussicht-Stellung ist die Grundlage für weitere Entscheidungen bzgl. der Schließanlage“

 

Beim Baukostenzuschuss nach § 2 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die vom Gemeinderat zu treffen ist. Antragsberechtigt sind alle eingetragenen Vereine und Gruppen, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und kirchlichen Bereich tätig sind und ihren Sitz in Niedernberg haben.

In der Regel unterstützt die Gemeinde Niedernberg die örtlichen Vereine mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen Kosten. Die Verwaltung schlägt vor hier ebenso zu verfahren und der Katholischen Kirchenstiftung St. Cyriakus einen Zuschuss von 25 % in Aussicht zu stellen.

Sollten sich Synergieeffekte ableiten lassen, wie z. B. die Nutzung einzelner Räume des Pfarrheims für weltliche Gruppen für die gleichen Preise wie in der Hans-Herrmann-Halle oder der Schulturnhalle, sieht die Gemeindeverwaltung auch die Möglichkeit einen höheren Zuschuss in Aussicht zu stellen. Hierfür sollte ein gemeinsames Gespräch stattfinden.


Beschluss:

Der Katholischen Kirchenstiftung e. V. wird grundsätzlich ein Zuschuss in Aussicht gestellt, Details werden abgesprochen und anschließend nochmals dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.