Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ und am 19.10.2021 den dementsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“, bei welchem der Plan an die tatsächliche Beschaffenheit angepasst wird. Diese Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stellt die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Nordwestlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 18.10.2021 fest.