Die Hülsen für die Beschilderung der Tempo 30 km/h sind größtenteils gesetzt. Im Sachsenring sowie am Beginn der Alpenstraße findet sich aufgrund des fehlenden Gehwegs kein akzeptabler Standort im öffentlichen Verkehrsgrund. Hier werden die Schilder zunächst provisorisch aufgestellt. Ggf. muss an diesen Stellen noch nachgebessert werden und die Teilbereiche aus der Verkehrsberuhigung entnommen und in die Tempo-30-km/h-Zone überführt werden.

Bzgl. der Kreisstraße wurde das Straßenbauamt einbezogen, dieses soll eine Lärmbeurteilung erstellen. Diese ist maßgeblich dafür, ob evtl. eine Reduzierung auf 30 km/h auf der Kreisstraße möglich ist.