Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Derzeit liegen die Hebesätze der Gemeinde Niedernberg deutlich unterhalb der vergleichbaren Mittelwerte. Ein Vergleich der Werte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Steuerart

Gemeinde Niedernberg

Durchschnitt Landkreis Miltenberg*

Durchschnitt Bayern kreisangehörige Gemeinden >5.000 und <10.000 EW 2020**

Durchschnitt Bayern kreisangehörige Gemeinden >3.000 und <5.000 EW 2020**

Grundsteuer A

300 v. H.

359,1 v. H.

343 v. H.

342 v. H.

Grundsteuer B

300 v. H.

331,8 v. H.

338 v. H.

335 v. H.

Gewerbesteuer

320 v. H.

336,3 v. H.

318 v. H.

332 v. H.

* Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistische Berichte: Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020, S. 52

** Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistische Berichte: Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020, S. 22

 

Seit dem Jahr 2016 liegt der Nivellierungshebesatz der Grundsteuer für die Berechnung der Steuerkraft einer Kommune bei 310 v. H. (vgl. Art. 4 FAG). Da der tatsächliche Hebesatz der Gemeinde Niedernberg unterhalb des Nivellierungshebesatz liegt, wurde der Gemeinde für die Berechnung im Finanzausgleich eine Steuerkraft angerechnet, die aus den tatsächlichen Einnahmen nicht erreicht wurde. Die Steuerkraft ist z. B. wiederum Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen.

 

Im Prüfbericht der letzten überörtlichen Prüfung führt der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zu diesem Punkt unter Textziffer 45 Buchstabe a aus:

„Der Hebesatz für die Grundsteuern A und B wurde in den Berichtsjahren mit 300 % festgesetzt. Der Nivellierungshebesatz beträgt für die Grundsteuern jeweils 310 % (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 FAG). Damit wird der Gemeinde für die Berechnungen im Finanzausgleich eine Steuerkraft angerechnet, die aus den tatsächlichen Einnahmen nicht erreicht wird. Der Gemeinderat sollte sich mit der Angelegenheit befassen. Bei einer Änderung des Hebesatzes wäre § 25 Abs. 3 GrStG zu beachten.“

 

Zur Information die Hebesätze 2020 Landkreis Miltenberg nach Auswertung des Landkreises

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Altenbuch

390

360

360

Amorbach

380

380

380

Bürgstadt

340

340

340

Collenberg

320

320

330

Dorfprozelten

350

350

360

Eichenbühl

380

380

370

Elsenfeld

320

320

330

Erlenbach

340

340

360

Eschau

310

310

320

Faulbach

360

360

360

Großheubach

330

320

330

Großwallstadt

310

310

310

Hausen

250

250

300

Kirchzell

320

320

340

Kleinheubach

310

310

350

Kleinwallstadt

270

270

320

Klingenberg

340

340

340

Laudenbach

280

280

320

Leidersbach

320

320

340

Miltenberg

630

360

340

Mömlingen

310

310

340

Mönchberg

340

340

360

Neunkirchen

360

360

360

Obernburg

320

330

340

Röllbach

270

270

310

Rüdenau

275

275

320

Schneeberg

330

330

330

Stadtprozelten

390

360

380

Sulzbach

320

320

310

Weilbach

360

360

380

Wörth

470

470

345

 

In den vergangenen Jahren wurde seitens des Gemeinderates die Linie verfolgt, dass der Hebesatz beibehalten werden soll, solange der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist. Eine Anpassung an den Nivellierungshebesatz würde bei der Grundsteuer A Mehreinnahmen von ca. 350 Euro, bei der Grundsteuer B von rund 28.000 Euro ausmachen.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Steuerhebesätze unverändert wie folgt beizubehalten:

Grundsteuer A         300 v. H.

Grundsteuer B         300 v. H.

Gewerbesteuer        320 v. H.