Sitzung: 25.07.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3
Vorlage: 088/2023
Mitteilung:
Der Klimawandel, die geopolitischen
Verwerfungen mit den damit verbundenen Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft,
Energieversorgung, Energiesicherheit und Finanzierbarkeit machen den beschleunigten
Ausbau von regenerativen Energien notwendig. Die Gesellschaft ist damit im
Gesamten gefordert.
Die politischen Rahmenbedingungen werden
unter diesen Voraussetzungen angepasst. Der Ausbau von Sonnen- und Windenergie
wird besonders forciert.
Es wird z.B. aufgrund von Wärmepumpen und
Elektromobilität von einem steigenden Strombedarf ausgegangen. Es wird für 2040
in Niedernberg ein Strombedarf von 30.000.000 kWh pro Jahr prognostiziert.
Um den Bedarf rechnerisch zu 100% zu decken
hat der Gemeinderat bereits verschiedene Überlegungen, die sich zwischen
Umsetzungs-, Planungs- und Prüfungsphase befinden. Hierzu zählen:
-
Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
ist teilweise bereits in der Umsetzungsphase, teilweise sind noch Vorarbeiten
notwendig, einige Dächer wurden aufgrund äußerer Umstände (künftige Nutzung
unklar o. ä.) zunächst ausgespart
-
Schwimmende Photovoltaikanlage auf Seefläche
dieses Projekt sollte vom Regionalen Energiewerk Untermain GmbH (REW)
übernommen werden
-
Parkplatzüberdachung an Hans-Herrmann-Halle und/oder HonischBeach
muss mit REW geprüft werden, ob das Kosten-Nutzen-Gleichgewicht eingehalten
wird
Die Regierung von Unterfranken hat eine
Planungshilfe inkl. Kriterienkatalog bzgl. geeigneter Flächen für
Photovoltaikanlagen herausgegeben (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00860/index.html; die Karten befinden sich in der Anlage). Hierin
sind die Belange des Naturschutzes, der Landwirtschaft, Erholungswert, etc.
berücksichtigt.
In der Gebietskulisse sind die Flächen
westlich der B469 als Flächen mit geringem Raumwiderstand ausgewiesen. Als
Flächen mit hohem Raumwiderstand sind die Flächen westlich des Tannenwalds in
der Trinkwasserschutzzone II dargestellt. In diese Fläche soll die geplante
Photovoltaikanlage eingebracht werden. Es sind höhere Hürden aufgrund der
Trinkwasserschutzzone zu beachten bzw. höhere Aufwendungen zu investieren. Nach
Vorprüfung der AVG ist dies jedoch realisierbar. An dieser Stelle sind keine landwirtschaftlich
genutzten Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit (s. Fachkarte 3, Bonität)
gegeben.
Auch unter Berücksichtigung eines weiteren
Ausbaues von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich verbleibt für den
prognostizierten Energiebedarf bis ins Jahr 2040 noch ein weiterer
Flächenbedarf von zusätzlich ca. 14 ha.
Der Flächenbedarf könnte abgedeckt werden
durch:
-
Umsetzung
einer Photovoltaikanlage auf Seefläche
-
Umsetzung
von Photovoltaikanlagen auf den öffentlichen Parkplatzflächen
-
etwaige
andere regenerative Energien wie Windkraft
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, sich auf
den nördlichen Gemarkungsbereich östlich der B469 für den Ausbau von Photovoltaikprojekte
auf landwirtschaftlichen Flächen zu konzentrieren und dort zuzulassen. Andere
Bereiche mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit sollten ausgespart werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur
Freiflächenphotovoltaikanlage auf Fl. Nr. 4500/0 werden auch die Träger
öffentlicher Belange gehört. Etwaig hierbei eingehende Rückmeldungen sollten
auch nochmals in die Bewertung mit einfließen.
Beschluss:
Mit der Zieldefinition besteht Einverständnis.