Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Zur Sicherung einer vorbildlichen Waldbewirtschaftung für den Kommunalwald hat die Gemeinde Niedernberg 2004 mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Vertrag zur Betriebsleitung und -ausführung geschlossen. Die letzte Entgelterhöhung fand zum 01.07.2015 statt. Mit Schreiben vom 23.08.2023 informiert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt über die Entgelterhöhung für Verträge über die Betriebsleitung oder die Betriebsleitung und Betriebsausführung.

 

Der Freistaat Bayern hat eine Kehrtwende in der Waldbewirtschaftung gemacht und sein Ziel aufgegeben, dass sich die staatliche Forstverwaltung aus der Kommunalwaldbewirtschaftung zurückzieht. Demnach wird, ausgehend vom Beschluss des Bayerischen Landtags „Staatliche Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald erhalten“ vom 10.02.2022, der Rückgang der staatlichen Betriebsleitung (BL) oder Betriebsleitung und -ausführung (BL/BA) nicht weiter vollzogen. Bestehende Verträge zwischen Körperschaften und dem Freistaat Bayern über die staatliche Beförsterung können im beidseitigen Einvernehmen fortgeführt werden. Neue Kommunen können allerdings nicht mehr in die staatliche Bewirtschaftung mit aufgenommen werden.

 

Durch die Änderungsverordnung zur Körperschaftswaldverordnung, welche zum 01.01.2024 in Kraft tritt, entstehen einige Änderungen.

 

Insbesondere wird das Beförsterungsentgelt nicht mehr mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen verrechnet. Stattdessen wird das Entgelt künftig auf kostendeckendem Niveau erhoben. Ebenfalls erhält jede Kommune, unabhängig davon, ob eigenes Forstpersonal eingestellt oder staatliche Förster mit der Bewirtschaftung des Waldes betraut sind, auf Antrag einen Mehrbelastungsausgleich gewährt. Der bisherige Gemeinwohlausgleich, den nur Kommunen mit eigenem Personal erhalten haben, entfällt.

 

Aufgrund der dadurch entstehenden Entgelterhöhung steht der Gemeinde Niedernberg das Recht zu, binnen drei Monaten ab Zugang des Schreibens des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom vertraglichen außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sollte die Gemeinde Niedernberg den Vertrag nicht kündigen, so gelten die neuen Entgeltsätze ab 01.01.2024.

 

Bisheriges Entgelt:

 

bis zum 30.06.2015:

5,45 € je Hektar Holzbodenfläche

13.599,32 €/Jahr

5,45 € je Festmeter Hiebssatz (Efm o.R.)

 

ab dem 01.07.2015:

6,15 € je Hektar Holzbodenfläche

15.346,24 €/Jahr

6,15 € je Festmeter Hiebssatz (Efm o.R.)

 

voraussichtlich künftiges Entgelt:

 

9,15 € je Hektar Holzbodenfläche

24.102,78 €/Jahr

9,15 € je Festmeter Hiebssatz (Efm o.R.)

 

voraussichtlich künftiger Mehrbelastungsausgleich:

 

Grundbetrag

10,00 € je Hektar Holzbodenfläche

2.767,00 €

In der Gesamtbeurteilung ändert sich an der Zusammenarbeit in der Betriebsleitung und Betriebsausführung nichts. Die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Forstamt hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung empfiehlt, nicht von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Zusammenarbeit weiter fortzuführen. Die Preiserhöhung durch die Vollkostenabrechnung bedeutet jährliche Mehrkosten von ca. 8.750 €.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg führt den Vertrag zur Betriebsleitung und -ausführung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fort und stimmt der Entgeltanpassung ab dem 01.01.2024 zu.