Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Wenn sich der Bau- und Umweltausschuss für eine Asphaltierung entscheidet, muss im zweiten Step noch entschieden werden auf welcher Fläche der asphaltierte Pumptrack errichtet werden soll.

Es bestünde die Möglichkeit am bestehenden Standort eine Asphaltierung aufzubringen.

Alternativ hierzu kann an der Römerstraße eine neue Pumptrackanlage eingeplant werden.

In beiden Varianten ist ein Bauleitplanverfahren von Nöten.


Beschluss:

Eine asphaltierte Pumptrackanlage soll an der Römerstraße mit eingeplant werden.

 

ODER

 

Eine Asphaltierung der Pumptrackanlage soll auf der bestehenden Fläche geplant werden.