Sitzung: 05.12.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 142/2023
Sachverhalt:
In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom
13.12.2022 erteilte der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg zu
den Bauvorhaben des Vereins Boule Freunde Niedernberg e.V. (Bauantrag vom
24.11.2022) das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Die Bauantragsunterlagen inkl. der
Stellungnahme der Gemeinde wurden im Anschluss an die untere
Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Miltenberg, verschickt. Nachfolgend wurden
weitere Unterlagen bzw. Informationen in Bezug auf den Naturschutz sowie den
Schallschutz benötigt. Unter anderem musste ein landschaftspflegerischer
Begleitplan und ein schalltechnisches Gutachten beim Landratsamt Miltenberg
nachgereicht werden.
Am 22.03.2023 fand aus
naturschutzrechtlichen Gründen ein Ortstermin mit Mitarbeitern des Landratsamts
und dem Antragsteller statt. Es wurde festgestellt, das große Bereiche des
Geländes bereits durch die vorherige Nutzung versiegelt sind. Durch die
geplanten Stellplätze an der westlichen Grundstücksgrenze würde eine zusätzliche
Versiegelung entstehen. Die untere Naturschutzbehörde beurteilt dies als einen
erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Um eine zusätzliche Versiegelung
zu vermeiden, schlug der Antragsteller bei der Ortsbegehung vor, „die
erforderlichen Stellplätze auf bereits versiegelten Flächen (zum einen auf
asphaltierten Flächen östlich des WC- und Aufenthaltsgebäudes sowie auf den im
nordöstlich gelegenen überschotterten Flächen, teils Spielfelder und ehemals
als Absetzbecken genutzten Flächen) zu errichten“.
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass „bezüglich schalltechnischer
Inhalte die Umplanung keine negativen Auswirkungen bewirkt“.
Die Änderungspläne wurden am 24.11.2023 bei
der Gemeinde Niedernberg in dreifacher Ausfertigung eingereicht. Demnach muss
erneut über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen dieser Änderungen
abgestimmt werden.
Im Rahmen des Bauantrags vom 24.11.2022 wurden 13 Stellplätze nachgewiesen. Nach der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Niedernberg sind für das Bauvorhaben insgesamt 10 Stellplätze notwendig (8 bereits bestehende Stellplätze aus der ursprünglichen Baugenehmigung sowie 2 zusätzliche Stellplätze).
Im vorliegenden Änderungsplan wurden 10 Stellplätze nachgewiesen. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Niedernberg ist damit weiterhin eingehalten.
Änderungen:
-
Ursprünglich geplant: 9 Stellplätze an der
westlichen Grundstücksgrenze mit Versetzung des vorhandenen Zauns;
Änderung: kein Nachweis von Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze,
keine Versetzung des Zauns
-
Ursprünglich geplant: 2 Stellplätze östlich des
Gebäudes 1 (WC- und Aufenthaltsraum);
Änderung: kein Nachweis von Stellplätzen östlich des Gebäudes 1 (WC- und
Aufenthaltsraum)
- Neu: Nachweis von 3 Stellplätzen südlich des Gebäudes 3 (Lager und Verkauf)
-
Ursprünglich geplant: Spielfeld Grobkorn à 36,00
m x 10,50 m;
Änderung: Reduzierung der Spielfläche auf 24,00 m x 10,50 m + Nachweis von 5
Parkplätzen östlich des Spielfelds
- Änderung: geringe Verschiebung und Erweiterung der geplanten 2 Stellplätze südlich des Spielfelds Grobkorn (geplant: 10,00m x 2,50 m; Änderung: 12,00 m x 2,50 m)
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zu den Änderungsplänen zum Bauvorhaben des Vereins Boule Freunde Niedernberg e.V. auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 805 das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.