Sitzung: 23.01.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 007/2024
Sachverhalt:
Am Freitag, den 05.01.2024, fand die Dienstversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr statt. Auf dieser wurde u. a. der Feuerwehrkommandant in
schriftlicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt wurde Thomas Bachmann, welcher
auf der Sitzung die Wahl annahm. Gemäß Art. 8 Abse. 4 und 5 des Bayerischen
Feuerwehrgesetzes muss der Gewählte von der Gemeinde bestätigt werden. Dies
erfolgt durch Beschlussfassung des Gemeinderats.
Art. 8 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches
Feuerwehrgesetz schreibt weiterhin vor, dass neben der Volljährigkeit und vier Jahren aktivem Feuerwehrdienst die
vorgeschriebenen Lehrgänge nach § 7 AVBayFWG mit Erfolg besucht sein müssen.
Mit Schreiben vom 18.01.2024 bestätigt der Kreisbrandrat, dass die
erforderlichen Lehrgänge, als Leiter einer Feuerwehr, Gruppenführer und
Zugführer an der Staatlichen Feuerwehrschule absolviert wurden. Weiterhin
besteht Einverständnis, dass die Bestätigung ohne Bedenken ausgesprochen werden
kann.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg bestätigt den von der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am Freitag, 05.01.2024, zum Kommandanten gewählten Herrn Thomas Bachmann.