Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Am Freitag, den 05.01.2024, fand die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Auf dieser wurde u. a. der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten in schriftlicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt wurde Daniel Hock, welcher auf der Sitzung die Wahl annahm. Gemäß Art. 8 Abse. 4 und 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes muss der Gewählte von der Gemeinde bestätigt werden. Dies erfolgt durch Beschlussfassung des Gemeinderats.

Art. 8 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz schreibt weiterhin vor, dass neben der Volljährigkeit und vier Jahren aktivem Feuerwehrdienst die vorgeschriebenen Lehrgänge nach § 7 AVBayFWG mit Erfolg besucht sein müssen.

Mit Schreiben vom 18.01.2024 teilt der Kreisbrandrat mit, dass die erforderlichen Lehrgänge, als Leiter einer Feuerwehr und Zugführer an der Staatlichen Feuerwehrschule noch absolviert werden müssen. Diese können in angemessener Zeit nachgeholt werden. Es besteht Einverständnis, dass die Bestätigung unter Auflage, dass die nötige Qualifikation binnen zwei Jahren nachgeholt wird, ausgesprochen werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg bestätigt den von der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am Freitag, 05.01.2024 zum stellvertretenden Kommandanten gewählten Herrn Daniel Hock. Die notwendigen Qualifikationen müssen innerhalb zwei Jahren nachgeholt werden.