Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Ralf Sendelbach wurde zum neuen Ersten Bürgermeister der Gemeinde Niedernberg gewählt. Für die Bestellung zum Standesbeamten ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Bestellung wird wirksam durch Aushändigung der Bestellungsurkunde (§ 1 Abs. 2 Personenstands-Ausführungsverordnung (AVPStG)).

 

Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Im Zusammenhang mit der Vornahme von Eheschließungen können erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorgenommen werden, Personenstandsurkunden ausgestellt und Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen beglaubigt und beurkundet werden.

 

Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zur Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen (§ 2 Abs. 3 AVPStG). Eine entsprechende Schulung könnte vom Ersten Bürgermeister Ralf Sendelbach im Juli 2024 besucht werden.


Beschluss:

Der Erste Bürgermeister Ralf Sendelbach wird vom 09.04.2024 an in jederzeit widerruflicher Weise zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Niedernberg bestellt. Der Wirkungskreis ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.