Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Seehotel“.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Liegefläche der Vitaloase einzuhausen. Da ein Teil der Fläche außerhalb des Baufensters liegt (14,50 m x 3,50m),  ist dafür eine Befreiung wegen der Überschreitung der Baugrenze notwendig.

 

Nach Ansicht der Verwaltung kann dieser Befreiung zugestimmt werden.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Für die Überschreitung der Baugrenze wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB zugestimmt.