Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Derzeit liegen die Hebesätze der Gemeinde Niedernberg deutlich unterhalb der vergleichbaren Mittelwerte. Ein Vergleich der Werte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Steuerart

Gemeinde
Niedernberg

Durchschnitt Landkreis

Durchschnitt Bayern kreisangehörige Gemeinden 5.000 und <10.000 EW 2014***

Durchschnitt Bayern kreisangehörige Gemeinden

3.000 und <5.000 EW 2014***

Grundsteuer A

300 v. H.

353 v. H. (2015)* 

334 v. H.

335 v. H.

Grundsteuer B

300 v. H.

322 v. H. (2015)*

329 v. H.

328 v. H.

Gewerbesteuer

320 v. H.

330 v. H. (2015)*

340 v. H. (2017)**

326 v. H.

330 v. H.

* Quelle: Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Statistische Berichte: Staats- und Kommunalschulden in Bayern am 31. Dezember 2015, S. 98f

** Quelle: LRA Miltenberg

*** Quelle: Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Statistische Berichte: Staats- und Kommunalschulden in Bayern am 31. Dezember 2015, S. 34f

 

Seit dem Jahr 2016 liegt der Nivellierungshebesatz der Grundsteuer für die Berechnung der Steuerkraft einer Kommune bei 310 v. H. (vgl. Art 4 FAG). Da der tatsächliche Hebesatz der Gemeinde Niedernberg unterhalb des Nivellierungshebesatzes liegt, wurde der Gemeinde für die Berechnungen im Finanzausgleich eine Steuerkraft angerechnet, die aus den tatsächlichen Einnahmen nicht erreicht wurde. Die Steuerkraft ist z. B. wiederum Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen.

 

Da der Ergebnishaushalt 2018 dennoch ausgeglichen ist, besteht derzeit keine Notwendigkeit die Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt somit vor, die Hebesätze auf dem Niveau der Vorjahre zu belassen.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Steuerhebesätze wie folgt beizubehalten:

 

Grundsteuer A                        300 v. H.

Grundsteuer B                        300 v. H

 

Gewerbesteuer                       320 v. H