Sitzung: 20.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 023/2018/2
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 70 der Bayerischen
Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige
Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende
Haushaltsjahr (hier: 2017).
Die mittelfristige Finanzplanung soll den
Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme
rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden
können.
Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die
Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.
Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen
Stand in den Jahren 2017-2021 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
198.647 € |
199.373 € |
369.748 € |
332.904 € |
294.804 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand
in den Jahren 2017-2021 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des
jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
6.993.319 € |
9.362.572 € |
8.588.669 € |
7.917.399 € |
8.226.779 € |
Hinweis: Die
Erträge/Einzahlungen aus einem möglichen Verkauf der erschlossenen Grundstücke
im angedachten Baugebiet Tafeläcker II sind in den folgenden Jahren noch nicht
eingeplant.
Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2018
sind angefügt.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in
der vorgelegten Fassung für die Jahre 2018-2021 zuzustimmen.