Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2017).

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

 

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2017-2021 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:

 

2017

2018

2019

2020

2021

198.647 €

199.373 €

369.748 €

332.904 €

294.804 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2017-2021 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:

 

2017

2018

2019

2020

2021

6.993.319 €

9.362.572 €

8.588.669 €

7.917.399 €

8.226.779 €

Hinweis: Die Erträge/Einzahlungen aus einem möglichen Verkauf der erschlossenen Grundstücke im angedachten Baugebiet Tafeläcker II sind in den folgenden Jahren noch nicht eingeplant.

 

Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2018 sind angefügt.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2018-2021 zuzustimmen.