Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“.

 

Der Antragsteller plant den Neubau eines Carports und eine Garagenumdeckung.

 

Der neue Carport liegt außerhalb der Baugrenze für das Grundstück. Ein Teil der bestehenden Garagen liegen ebenfalls außerhalb der Baugrenze.

 

Mit dem Bau des neuen Carports beträgt die GRZ 0,35 (B-Plan 0,4).

 

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn liegen vor.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Wegen der Überschreitung der Baugrenze wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.