Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tafeläcker“.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau eines Wintergartens.

 

Die Grundfläche des Wintergartens beträgt 16,75 m² und soll an der südlichen Seite des Hauses angebaut werden, dadurch wird die Baugrenze überschritten..

 

Durch den Anbau des Wintergartens verändern sich die GFZ mit 0,50 (B-Plan 0,52) und die GFZ mit 0,61 (B-Plan 1,0) geringfügig.

 

Die Unterschrift der beteiligten Nachbarn liegen vor.

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Wegen der Überschreitung der Baugrenze wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.