Sachverhalt:

Der Markt Großostheim hat in seiner Sitzung vom 27.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Aussiedlerhof Nördlich der Ringheimer Mühler, 1. Änderung“ gefasst. Mit Schreiben vom 18.04.2018 wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen eingeleitet. Das Vorhaben liegt östlich von Großostheim, nahe der Umgehungsstraße. Die Ziele und Zwecke der Planung werden wie Folgt beschrieben: „Das Gelände dient als Baustoff- und Gerätelager für den Betrieb einer Baufirma. Da nun die vorhandenen Hallen für die einzulagernden Materialien nicht mehr ausreichen und ungeschützt im Freien liegen, ist geplant, die Hallen entlang der westlichen Grenze nach Süden und nach Norden hin zu erweitern und die Hallen mit einer Überdachungsfläche miteinander zu verbinden. Dort setzt der vorhabenbezogene Bebauungsplan momentan kein Baufenster fest. Dies soll im Zuge der Änderung ermöglicht werden. Die neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen befinden sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 22365. Im Zuge dieser Änderung werden darüber hinaus einige kleinere Flächen auf den tatsächlichen Bestand gebracht und richtiggestellt. Der Markt will weiterhin dem Nachhaltigkeitsgrundsatz (§ 1 Abs. 5 BauGB) und der Bodenschutzklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rechnung tragen.“

 

Weitere Informationen gibt es aktuell auf der Homepage der Gemeinde Großostheim unter http://www.grossostheim.de/buerger/onlinedienste/auslegung/721.html

 

Die Verwaltung sieht keine Nachteile für Niedernberg und empfiehlt keine Einwände vorzubringen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg bringt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände oder Anregungen gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Ringheimer Mühle, 1. Änderung“ des Marktes Großostheim vor.