Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Das staatliche Bauamt informiert über den Planstand zur Erneuerung der Feldwegbrücke über die B469 (Waldwegbrücke). Dabei werden verschiedene Varianten vorgestellt und deren Vor- und Nachteile genannt.

 

Historie zum bestehenden Bauwerk

Die bestehende Wegüberführung wurde 1969 erbaut.

Abmessungen: siehe Anlage „Brückenskizze“

 

Grund für die geplante Erneuerung:

-          Schlechter Bauwerkszustand, bauliche Mängel, konstruktive Mängel vorhanden

-          Tragfähigkeit der Brücke nur Brückenklasse 30

-          Bei einem Ausbau der B 469 müsste das Bauwerk ohnehin erneuert werden, damit die Standstreifen unter dem Bauwerk hindurch geführt werden können

-          Die Maßnahme soll möglichst vor dem Beginn des Ausbaus der B 469 von Großostheim in Richtung Autobahn umgesetzt werden– ansonsten wird die Umsetzung voraussichtlich schwieriger, da die Kapazitäten dann gebunden sind.

 

Folgende Varianten sind denkbar:

1.    Instandsetzung der Brücke für die nächsten 10-15 Jahre

Möglicher Umfang der Maßnahme:

-        Erneuerung der Abdichtung, Beläge, Kappen und der Geländer

-        Betoninstandsetzung an der Ober- und Unterseite des Brückenüberbaus, an den Unterbauten

-        Einbau neuer Fahrbahnübergänge aus Asphalt

 

Vorteile dieser Variante:

-        Vergleichsweise günstige Variante

-        Keine Umlegung von Versorgungsleitungen erforderlich

-        Kein baurechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich

-        Dadurch schnelle Umsetzung möglich

-        Im Ergebnis ein instandgesetztes (sicheres und dauerhaftes) Bauwerk für einen absehbaren Zeitraum von 10-15 Jahren

 

Nachteile dieser Variante:

-        Vollsperrung des Feldwegs für die Dauer von 9 Monaten erforderlich; Umleitung des gesamten Verkehrs über die Kreisstraße Mil 22 und die Anschlussstelle Großwallstadt

-        Tragfähigkeit des Bauwerks entspricht weiterhin nicht den Anforderungen

-        Keine Verbreiterung des Bauwerks möglich

-        Beim späteren Ausbau der B 469 muss das Bauwerk abgebrochen und erneuert werden

-        Evtl. von der Gemeinde vorgesehene Entwicklung der Fläche neben dem See wird behindert

 

Anmerkung: Gemäß vorliegender Verwaltungsvereinbarung sind die Erneuerungskosten für den Fahrbahn- und Brückenbelag sowie die Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen von der Gemeinde zu tragen, nach Kostenschätzung ca. 20.000,- €

2.    Ersatzneubau an gleicher Stelle

Möglicher Umfang der Maßnahme:

-        Die bestehende Brücke wird abgebrochen und erneuert

-        Der neue Widerlagerabstand vom Straßenrand der Bundesstraße wird so gewählt, dass eine zusätzliche Standspur angebaut werden kann. Auf eine Stütze im bestehenden Mittelstreifen soll aus Verkehrssicherheitsgründen möglichst verzichtet werden (statischer Nachweis noch erforderlich).

-        Der Brückenüberbau besteht aus gevouteten Stahlverbundträgeren mit einer Ortbetonplatte (statischer Nachweis noch erforderlich).

-        Der Feldweg wird für die Dauer von ca. 12 Monaten voll gesperrt, der Verkehr wird umgeleitet

 

Vorteile dieser Variante:

-        Neues Bauwerk nach aktuellem Stand der Technik (Querschnitt, Tragfähigkeit, Bauweise…)

-        Späterer Ausbau der B469 möglich

-        Vergleichsweise geringe Genehmigungsdauer, zeitnahe Umsetzung möglich

-        Voraussichtlich keine Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlich

 

Nachteile dieser Variante:

-        Evtl. von der Gemeinde vorgesehene Entwicklung der Fläche neben dem See wird behindert

-        Vollsperrung des Feldwegs für die Dauer von 12 Monaten erforderlich; Umleitung des gesamten Verkehrs über die Kreisstraße Mil 22 und die Anschlussstelle Großwallstadt

-        Statisch im Vergleich zur Variante 3 nachteilig durch den ungünstigen Kreuzungswinkel zur B 469, dadurch längeres Bauwerk

 

3.    Ersatzneubau direkt neben dem Bestand in Richtung Miltenberg/See

Möglicher Umfang der Maßnahme:

-        Die bestehende Brücke bleibt unter Verkehr, während dessen wird unmittelbar südlich des bestehenden Bauwerks eine neue Brücke über die Bundesstraße erstellt.

-        Die Brücke wird so konzipiert, dass diese die Bundesstraße rechtwinklig kreuzt damit eine Herstellung mit Fertigteilen und ohne Mittelstütze möglich ist.

-        Der Brückenüberbau besteht aus gevouteten Stahlverbundträgeren mit einer Ortbetonplatte.

-        Der neue Widerlagerabstand vom Straßenrand der Bundesstraße wird so gewählt, dass eine zusätzliche Standspur angebaut werden kann. Auf eine Stütze im bestehenden Mittelstreifen soll aus Verkehrssicherheitsgründen ganz verzichtet werden.

-        Die Überbrückung der Bundesstraße soll rechtwinklig erfolgen um eine möglichst kurze Brücke zu bekommen.

-        Erst wenn die neue Brücke im Rohbau fertiggestellt ist, erfolgt dann die Sperrung des Wirtschaftsweges

-        In einer Wochenendaktion wird das Bestandsbauwerk abgebrochen und in ca. 3 bis 4 Wochen kann die neue Wegeanbindung an das neue Bauwerk erfolgen. Dies wäre auch die unbedingt notwendige Sperrzeit für den Wirtschaftsweg.

 

Vorteile dieser Variante:

-        Neues Bauwerk nach aktuellem Stand der Technik (Querschnitt, Tragfähigkeit, Bauweise…)

-        Späterer Ausbau der B469 möglich

-        Vergleichsweise geringe Verkehrsbehinderungen beim Bau

 

Nachteile dieser Variante:

-        Die Brücke rückt näher an den See

-        Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlich

-        Grunderwerb vom Anlieger erforderlich

-        Genehmigungsverfahren erforderlich, dadurch keine zeitnahe Umsetzung möglich

-        Evtl. von der Gemeinde vorgesehene Entwicklung der Fläche neben dem See wird behindert

-        Der hier vorhandene Weg neben dem See muss verlegt werden

 

4.    Ersatzneubau ca. 100 m neben dem Bestand in Richtung Aschaffenburg

Möglicher Umfang der Maßnahme:

-        Wie bei Variante 2 könnte der Bau der Brücke ohne Sperrung des Wirtschaftswegs erfolgen.

-        Die Gemeinde Niedernberg müsste hier die Planungsvorgaben liefern und auch das neue Wegstück straßenbaumäßig bezahlen, welches notwendig wird um die Brücke wieder an das örtliche Straßen und Wegenetz anzuschließen.

-        Es ist ein sehr umfangreiches Genehmigungsverfahren notwendig, welches von der Gemeinde durchzuführen wäre

-        Die bestehende Dammschüttung wird entweder umgesetzt oder gänzlich neu geschaffen. Wird der Damm neu geschüttet, so bleibt das alte Bauwerk in Betrieb bis zum Abbruch.

-        Die Kosten sind abhängig von der Länge der neuen Weganbindung. Für die Schaffung von Planungsrecht ist zu bedenken dass alle Träger öffentlicher Belange angehört werden müssen. Abhängig von den Forderungen des Umwelt- und Naturschutzes sind zusätzliche Ersatzflächen auszuweisen.

 

Vorteile dieser Variante:

-        Neues Bauwerk nach aktuellem Stand der Technik (Querschnitt, Tragfähigkeit, Bauweise…)

-        Späterer Ausbau der B469 möglich

-        Neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde am Seegebiet

-        geringe Verkehrsbehinderungen beim Bau

 

Nachteile dieser Variante:

-        Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlich

-        Grunderwerb erforderlich

-        Sehr umfangreiches Genehmigungsverfahren erforderlich, dadurch keine zeitnahe Umsetzung möglich

-        Kosten für Weganschlüsse, Rückbau der Dämme => teuerste Lösung

-        Realisierbarkeit fraglich

 

5.    Nullvariante, bzw. Notinstandsetzung ggf. verbunden mit kürzeren Brückenkontrollintervallen (=> einige Jahre Zeit gewonnen, erhöhter Unterhaltungsbedarf)