Mitteilung:
Das staatliche Bauamt informiert über den Planstand zur Erneuerung der Feldwegbrücke über die B469 (Waldwegbrücke). Dabei werden verschiedene Varianten vorgestellt und deren Vor- und Nachteile genannt.
Historie zum bestehenden Bauwerk
Die bestehende Wegüberführung wurde 1969
erbaut.
Abmessungen: siehe Anlage „Brückenskizze“
Grund für die geplante Erneuerung:
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Schlechter
Bauwerkszustand, bauliche Mängel, konstruktive Mängel vorhanden
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Tragfähigkeit
der Brücke nur Brückenklasse 30
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Bei
einem Ausbau der B 469 müsste das Bauwerk ohnehin erneuert werden, damit die
Standstreifen unter dem Bauwerk hindurch geführt werden können
-
Die
Maßnahme soll möglichst vor dem Beginn des Ausbaus der B 469 von Großostheim in
Richtung Autobahn umgesetzt werden– ansonsten wird die Umsetzung
voraussichtlich schwieriger, da die Kapazitäten dann gebunden sind.
Folgende Varianten sind denkbar:
1.
Instandsetzung der Brücke für die
nächsten 10-15 Jahre
Möglicher Umfang der Maßnahme:
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Erneuerung
der Abdichtung, Beläge, Kappen und der Geländer
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Betoninstandsetzung
an der Ober- und Unterseite des Brückenüberbaus, an den Unterbauten
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Einbau
neuer Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Vorteile dieser Variante:
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Vergleichsweise
günstige Variante
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Keine
Umlegung von Versorgungsleitungen erforderlich
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Kein
baurechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich
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Dadurch
schnelle Umsetzung möglich
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Im
Ergebnis ein instandgesetztes (sicheres und dauerhaftes) Bauwerk für einen
absehbaren Zeitraum von 10-15 Jahren
Nachteile dieser Variante:
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Vollsperrung
des Feldwegs für die Dauer von 9 Monaten erforderlich; Umleitung des gesamten
Verkehrs über die Kreisstraße Mil 22 und die Anschlussstelle Großwallstadt
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Tragfähigkeit
des Bauwerks entspricht weiterhin nicht den Anforderungen
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Keine
Verbreiterung des Bauwerks möglich
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Beim
späteren Ausbau der B 469 muss das Bauwerk abgebrochen und erneuert werden
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Evtl.
von der Gemeinde vorgesehene Entwicklung der Fläche neben dem See wird
behindert
Anmerkung: Gemäß
vorliegender Verwaltungsvereinbarung sind die Erneuerungskosten für den
Fahrbahn- und Brückenbelag sowie die Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen
von der Gemeinde zu tragen, nach Kostenschätzung ca. 20.000,- €
2.
Ersatzneubau an gleicher Stelle
Möglicher Umfang der Maßnahme:
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Die
bestehende Brücke wird abgebrochen und erneuert
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Der
neue Widerlagerabstand vom Straßenrand der Bundesstraße wird so gewählt, dass
eine zusätzliche Standspur angebaut werden kann. Auf eine Stütze im bestehenden
Mittelstreifen soll aus Verkehrssicherheitsgründen möglichst verzichtet werden
(statischer Nachweis noch erforderlich).
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Der
Brückenüberbau besteht aus gevouteten Stahlverbundträgeren mit einer Ortbetonplatte
(statischer Nachweis noch erforderlich).
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Der
Feldweg wird für die Dauer von ca. 12 Monaten voll gesperrt, der Verkehr wird
umgeleitet
Vorteile dieser Variante:
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Neues
Bauwerk nach aktuellem Stand der Technik (Querschnitt, Tragfähigkeit,
Bauweise…)
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Späterer
Ausbau der B469 möglich
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Vergleichsweise
geringe Genehmigungsdauer, zeitnahe Umsetzung möglich
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Voraussichtlich
keine Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlich
Nachteile dieser Variante:
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Evtl.
von der Gemeinde vorgesehene Entwicklung der Fläche neben dem See wird
behindert
-
Vollsperrung
des Feldwegs für die Dauer von 12 Monaten erforderlich; Umleitung des gesamten
Verkehrs über die Kreisstraße Mil 22 und die Anschlussstelle Großwallstadt
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Statisch
im Vergleich zur Variante 3 nachteilig durch den ungünstigen Kreuzungswinkel
zur B 469, dadurch längeres Bauwerk
3. Ersatzneubau
direkt neben dem Bestand in Richtung Miltenberg/See
Möglicher
Umfang der Maßnahme:
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Die
bestehende Brücke bleibt unter Verkehr, während dessen wird unmittelbar südlich
des bestehenden Bauwerks eine neue Brücke über die Bundesstraße erstellt.
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Die
Brücke wird so konzipiert, dass diese die Bundesstraße rechtwinklig kreuzt
damit eine Herstellung mit Fertigteilen und ohne Mittelstütze möglich ist.
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Der
Brückenüberbau besteht aus gevouteten Stahlverbundträgeren mit einer Ortbetonplatte.
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Der
neue Widerlagerabstand vom Straßenrand der Bundesstraße wird so gewählt, dass
eine zusätzliche Standspur angebaut werden kann. Auf eine Stütze im bestehenden
Mittelstreifen soll aus Verkehrssicherheitsgründen ganz verzichtet werden.
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Die
Überbrückung der Bundesstraße soll rechtwinklig erfolgen um eine möglichst
kurze Brücke zu bekommen.
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Erst
wenn die neue Brücke im Rohbau fertiggestellt ist, erfolgt dann die Sperrung
des Wirtschaftsweges
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In
einer Wochenendaktion wird das Bestandsbauwerk abgebrochen und in ca. 3 bis 4
Wochen kann die neue Wegeanbindung an das neue Bauwerk erfolgen. Dies wäre auch
die unbedingt notwendige Sperrzeit für den Wirtschaftsweg.
Vorteile dieser Variante:
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Neues
Bauwerk nach aktuellem Stand der Technik (Querschnitt, Tragfähigkeit, Bauweise…)
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Späterer
Ausbau der B469 möglich
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Vergleichsweise
geringe Verkehrsbehinderungen beim Bau
Nachteile dieser Variante:
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Die
Brücke rückt näher an den See
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Verlegung
von Versorgungsleitungen erforderlich
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Grunderwerb
vom Anlieger erforderlich
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Genehmigungsverfahren
erforderlich, dadurch keine zeitnahe Umsetzung möglich
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Evtl.
von der Gemeinde vorgesehene Entwicklung der Fläche neben dem See wird
behindert
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Der
hier vorhandene Weg neben dem See muss verlegt werden
4. Ersatzneubau
ca. 100 m neben dem Bestand in Richtung Aschaffenburg
Möglicher
Umfang der Maßnahme:
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Wie
bei Variante 2 könnte der Bau der Brücke ohne Sperrung des Wirtschaftswegs
erfolgen.
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Die
Gemeinde Niedernberg müsste hier die Planungsvorgaben liefern und auch das neue
Wegstück straßenbaumäßig bezahlen, welches notwendig wird um die Brücke wieder
an das örtliche Straßen und Wegenetz anzuschließen.
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Es
ist ein sehr umfangreiches Genehmigungsverfahren notwendig, welches von der
Gemeinde durchzuführen wäre
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Die
bestehende Dammschüttung wird entweder umgesetzt oder gänzlich neu geschaffen.
Wird der Damm neu geschüttet, so bleibt das alte Bauwerk in Betrieb bis zum
Abbruch.
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Die
Kosten sind abhängig von der Länge der neuen Weganbindung. Für die Schaffung
von Planungsrecht ist zu bedenken dass alle Träger öffentlicher Belange
angehört werden müssen. Abhängig von den Forderungen des Umwelt- und
Naturschutzes sind zusätzliche Ersatzflächen auszuweisen.
Vorteile dieser Variante:
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Neues
Bauwerk nach aktuellem Stand der Technik (Querschnitt, Tragfähigkeit,
Bauweise…)
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Späterer
Ausbau der B469 möglich
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Neue
Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde am Seegebiet
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geringe
Verkehrsbehinderungen beim Bau
Nachteile dieser Variante:
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Verlegung
von Versorgungsleitungen erforderlich
-
Grunderwerb
erforderlich
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Sehr
umfangreiches Genehmigungsverfahren erforderlich, dadurch keine zeitnahe
Umsetzung möglich
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Kosten
für Weganschlüsse, Rückbau der Dämme => teuerste Lösung
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Realisierbarkeit
fraglich
5.
Nullvariante, bzw. Notinstandsetzung ggf. verbunden mit kürzeren
Brückenkontrollintervallen (=> einige Jahre Zeit gewonnen, erhöhter
Unterhaltungsbedarf)