Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0

Mitteilung:

Nach dem BNatSchG (Naturschutzgesetz) sind nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Verursacher durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen oder zu kompensieren.

Diese ist in der Regel der Fall, wenn neue Baugebiete oder Baumaßnahmen durchgeführt werden.

 

Die Gemeinde Niedernberg hat in der Vergangenheit durch die Ausweisung von Ökoflächen und einer naturnahen Aufwertung, i.d.R. landwirtschaftlich genutzter Flächen, diese als Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

Für weitere bauliche Entwicklungen werden weitere Ausgleichsmaßnahmen in Niedernberg erforderlich. Neben der bisherigen Ökoflächenbilanzierung gilt seit 2014 die BayKompV (Bay. Kompensationsverordnung), die eine alternative Berechnungsmethode durch sog. Ökopunkte ermöglicht. Unter gewissen rechtlichen Rahmenbedingungen sind diese Ausgleichsmaßnahmen auch nicht unmittelbar in der gleichen Gemarkung erforderlich.

 

Die Gemeinde Niedernberg braucht für weitere bauliche Entwicklungen (z.B. Erweiterung Wohnbaugebiet Tafel II) entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und muss hierfür Lösungnen aufzeigen.

 

Landschaftsarchitekt Günter Vogt, vom Büro Trölenberg + Vogt, berät die Gemeinde und wird hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern.