Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Sachverhalt:

In Sitzung vom 10.04.2018 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss die Erweiterung des Seehotels unter den vorgestellten Eckpunkten weiter voran bringen zu wollen um Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen. In heutiger Sitzung wird der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

 

Das Gesamtkonzept ist die Grundlage des Bebauungsplanes. Als nächster Schritt soll zunächst ein Gebäude im westlichen Bereich des Erweiterungsgebietes geplant werden. Die Pläne hierfür liegen bereits vor. Hier soll ein eigener Wellnessbereich geschaffen werden.

 

 

Aufgrund dessen soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird ein Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen, welcher die Kostenübernahme und genaue Ausführung des Projektes mit dem Antragssteller regelt. Weiterhin wird in dem Vertrag die Bauverpflichtung geregelt. Da der Antragsteller unmittelbar im kommenden Jahr bauen möchte, soll eine Bauverpflichtung für dieses konkrete Bauvorhaben bis spätestens 31.12.2020 übernommen werden.

 

Ausschnitt aus dem Entwurf vom 20.11.2018:

 


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg stellt für das Gebiet „Seehotel Osterweiterung“, welches im Süden vom See, im Osten von der Großwallstädter Straße, im Westen vom Seehotel und nach Norden hin einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Seehotel Osterweiterung“ unter der Nr. 34.01 auf.

Die Gesamtfläche umfasst einen Teil des Grundstückes 11081 und umfasst ca. 1,9 ha (siehe Entwurf vom 20.11.2018).