Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2018).

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

 

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2018-2022 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:

 

2018

2019

2020

2021

2022

199.373,00 €

1.039.900,00 €

1.137.591,00 €

1.021.255,00 €

613.728,00 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2018-2022 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:

 

2018

2019

2020

2021

2022

15.452.861,00 €

11.940.573,00 €

9.280.003,00 €

7.708.297,00 €

7.828.850,00 €

 

Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2019 sind angefügt.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2019-2022 zuzustimmen.