Sitzung: 12.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 018/2019/2
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 70 der Bayerischen
Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige
Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende
Haushaltsjahr (hier: 2018).
Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich
langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden
und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.
Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die
Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.
Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen
Stand in den Jahren 2018-2022 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
199.373,00 € |
1.039.900,00 € |
1.137.591,00 € |
1.021.255,00 € |
613.728,00 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand
in den Jahren 2018-2022 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des
jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
15.452.861,00 € |
11.940.573,00 € |
9.280.003,00 € |
7.708.297,00 € |
7.828.850,00 € |
Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2019
sind angefügt.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in
der vorgelegten Fassung für die Jahre 2019-2022 zuzustimmen.