Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Die Gemeindeverwaltung hat im Rahmen des bevorstehenden Ausbaues für den zweiten Ab-schnitt des Waldweges das Gespräch mit der Straßenbauamt gesucht um zu klären, ob und welche baulichen Möglichkeiten es zur Verkehrsberuhigung und zur Radewegequerung gibt.

 

Der Waldweg ist eine Kreisstraße und wird durch das Staatliche Straßenbauamt „bewirtschaftet". Das Straßenbauamt weist darauf hin, dass Hindernisse und Verkehrsinseln an Ortseinfahrten nur unter bestimmten Bedingungen umgesetzt werden können. So muss die Insel z.B. noch einen anderen Zweck erfüllen, als den Verkehr zu beruhigen. Die Lösung mit Querungshilfe für Fahrradfahrer greift auch einen Punkt aus dem Radwegekonzept des Landkreises auf. Dort wird beschrieben: „Um den Radverkehr von der Zweirichtungsführung außerorts in die Richtungsführung innerorts sicher überführen zu können, ist am Ort-sein-/-ausgang der Neubau einer Querungshilfe erforderlich. Zudem senkt die Querungshilfe die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten am Ortseingang. Auch die Bushaltestelle kann integriert werden: aussteigende Fahrgäste erhalten eine sichere Querungshilfe, da nur einseitig ein Gehweg vorhanden ist.“

 

Im Rahmen der geplanten baulichen Veränderung der Einfahrtsituation im Waldweg sind einige Planungsvarianten für eine Querungshilfe und Radwegeführung zeichnerisch, abgestimmt mit dem Staatlichen Bauamt und Polizei, erstellt worden.

 

Mit den zahlreichen Planungsvarianten wurden auf die unterschiedlichen Anforderungen der Grundstückseigentümer reagiert (Lage bzw. Verschiebung der Bushaltestelle, Zufahrtsmöglichkeiten auf das Grundstück, Grundstücksverbrauch, bestehende Bäume). Bei allen Varianten sind Eingriffe in die Privatgrundstücke zwischen 0,5 und 6,5 m in der Tiefe notwendig. Mit keiner der vorgelegten Planungsvarianten konnte mit allen Eigentümern eine Einigung erzielt werden, da auch die Straßenführung über die Privatgrundstücke verlaufen würde und auch die Gefahr bestünde, dass z.B. der gesunde Nussbaum beeinträchtigt werden würde.

 

Eine weitere Verschiebung der Querung, beziehungsweise Reduzierung des Grundstückseingriffs wird seitens des Straßenbauamtes abgelehnt. Die vorliegenden Varianten stellten bereits Kompromisse in den geometrischen Abmessungen dar.

 

Ein nochmaliger Planungsversuch, nur eine Fahrbahnverengung zu realisieren und es bei der bisherigen Radwegeführung zu belassen, wird nicht vom Straßenbauamt unterstützt.

 

Ohne größere Reduzierung des Eingriffs in die Privatgrundstücke ist die geplante Maßnahme aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Eigentümer, auf freiwilliger Basis, nicht durchführbar. Für eine Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen durch bauplanerische Vorgaben besteht im Rahmen des Vorhabens nicht die notwendige Zeitschiene.

Damit wird die Ausbauplanung im Waldweg wie ursprünglich vorgesehen fortgeführt.