Sachverhalt:

Die Gemeinde Niedernberg hat Anfang 2005 eine Satzung für die Benutzung der öffentlichen Freizeiteinrichtungen am Niedernberg See (Badestrand) erlassen. Ende 2007 hat sie weiterhin eine Satzung für die Nutzung der Freizeiteinrichtung Niedernberger Seenplatte erlassen, welche mit Satzung vom 13.06.2009 geändert wurde. Bereits bei der Aufstellung der Satzung im Jahr 2007 war das Bestreben einen Ordnungsdienst einzurichten vorhanden. Im vergangenen Jahr hat die Sicherheitswacht Erfahrungen gesammelt und Vorschläge zur Ergänzung der Satzungen vorgebracht.

Die Gemeindeverwaltung hat die vorhandenen Satzungen in eine Satzung zusammengefasst, da etliche Regelungen für das gesamte Gebiet gelten. Weiterhin hat sie einige Änderungen eingepflegt. Neben den redaktionellen Anpassungen wurden v. a. folgende Punkte geändert/ergänzt:

-       Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen

-       Betretungsverbot von 22 Uhr auf 24 Uhr abgeändert und das Ende auf 5 Uhr am Morgen festgesetzt

-       Fahrradverbot auf der Liegewiese festgesetzt

-       Einen Bade-Bereich für Tiere an der Orgeldingerzufahrt eingeräumt

 

Die Gemeindeverwaltung hatte weiterhin den folgenden Punkt hinzugefügt:

-       Verbot des Aufenthalts ohne übliche Badebekleidung an Land oder Wasser im gesamten Seenbereich

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.03.2019 wurde der Punkt wie Folgt abgeändert:

-       Verbot des Aufenthalts ohne mindestens einer üblichen Badebekleidung an Land oder im Wasser im gesamten Seenbereich außerhalb des hierfür in der Anlage gekennzeichnetem Bereich

 

In der Anlage befinden sich die Stellungnahmen der Gruppierungen.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg beschließt die in der Anlage angefügte Neufassung der Satzung für die Nutzung der Freizeiteinrichtung Niedernberger Seenplatte inkl. Ausweisung des FKK-Bereichs im südlichen Teilbereich der Insel Bade-/Hotelsee, welcher in der Anlage zur Satzung gekennzeichnet wird.