Sitzung: 04.06.2019 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Mitteilung:
In der vergangenen Woche informierte Landrat Jens Scherf den ersten Bürgermeister Jürgen Reinhard, dass gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingegangen sei. Am 03.06.2019 erhielt der Bürgermeister eine Aufforderung schriftlich Stellung hierzu zu nehmen.
Im Amtsblatt der Marktgemeinde Sulzbach am Main wurde in der vergangenen Woche folgender Text des SPD-Ortsverein-Vorstands und der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat veröffentlicht:
„Ein Maulwurf im Rathaus Niedernberg?
Bekannterweise ist seit Jahren unser Ort Sulzbach mit Niedernberg als gemeinsames Unterzentrum eingestuft.
Aus diesem Verständnis heraus, werden die beiderseitigen wöchentlichen Mittelungsblätter mit den entsprechenden Inhalten gemeinsam ausgetauscht.
Von Seiten der für Sulzbach zuständigen Druckerei erfolgt üblicher Weise dieser Austausch. Vor der offizielen Veröffentlichung, in digitaler Form per Mail an die Verwaltung nach Niedernberg.
Soweit so gut!
Nunmehr müssen wir feststellen, dass eine noch zu behandelnde Stellungnahme unseres Marktgemeinderates zur Umgehungs-Entlastungsstraße, bereits vorab der Bürgerinitiative“ Gegen Nord-Süd“ zugesandt wurde.
Wohlgemerkt aus dem Rathaus Niedernberg
Diese wurde kopiert und an einige Zuhörer in der Marktgemeinderatssitzung am 23.05.2019 verteilt, bevor dieser Tagesordnungspunkt behandelt wurde.
Wir wissen jetzt, dass der Maulwurf der 1. Bürgermeister Reinhard selbst war, der die Entscheidung zu verantworten hat.
Für uns ein ungeheuerlicher Vorgang, den wir so nicht hinnehmen werden.
Das ist Mißbrauch von Insiderinformationen!
Wir haben nunmehr das Landratsamt Miltenberg, Herrn Landrat Scherf, angeschrieben mit der Bitte zu prüfen, ob womöglich ein Amtsmissbrauch vorliegt.
Immerhin ist Herr Reinhard nicht nur 1. Bürgermeister von Niedernberg sondern auch Kreisrat und dort Fraktionssprecher seiner Partei.
Wir werden Sie ergebnisorientiert weiter informieren.
SPD Ortsverein Vorstand
SPD Fraktion im Marktgemeinderat“
Stellungnahme:
Die vier Brückenbaugemeinden arbeiten seit Jahren in einem informellen Rahmen
zusammen. Die Bürgermeister und die Geschäftsleiter/innen treffen sich
halbjährig zu Arbeitssitzungen und tauschen sich aus. Gemeinsame
Vorgehensweisen und Projekte werden besprochen, Informationsaustausch findet
statt.
Bereits seit Jahren werden auch die jeweiligen Amtsblätter zur Verfügung
gestellt. Seit Mitte 2016 wurde insofern möglich und gewünscht auf die elektronische
Übermittlung der Amtsblätter umgestellt. Dabei werden die jeweiligen
Amtsblätter, nach erfolgter Druckfreigabe, an die Verwaltungen gemailt.
Wie üblich hat die Gemeindeverwaltung Niedernberg das Sulzbacher
Amtsblatt elektronisch zur Verfügung gestellt bekommen. Bei der Durchsicht des
Amtsblattes ist die öffentliche Anzeige der Sulzbacher Gemeinderatsfraktionen
zur Thematik der Umgehungsstraße aufgefallen.
Diese Anzeige wurde von Bürgermeister Reinhard per Email, am 23.05., an
die Niedernberger Gemeinderatsmitglieder zur Information weitergeleitet.
Weiterhin wurde die Veröffentlichung an Frau Gado, Bürgerinitiative aus
Sulzbach, elektronisch weitergeleitet, mit der Bitte um Rücksprache.
Am darauffolgenden Tag erreicht Bürgermeister Reinhard ein Anruf von
Bürgermeister Martin Stock, mit der Nachfrage woher die Information der Anzeige
sei. Dies wurde, wie oben beschrieben, erläutert.
Das freigegebene, öffentliche Amtsblatt wurde, wie üblich, direkt über
die Druckerei an den bekannten Emailverteiler versendet. Eine Sperrfrist war
nicht vermerkt, so dass das Amtsblatt damit öffentlich wurde und damit auch über
den Inhalt kommuniziert werden kann.
In Niedernberg wird das Amtsblatt tatsächlich bereits mittwochs und
donnerstags an die Bürger verteilt, obwohl das Erscheinungsdatum ebenfalls der
Freitag ist.
Für Niedernberg war entsprechend nicht absehbar, dass freigegebene und
gedruckte Informationen im Amtsblatt erst inhaltlich in der an diesem Abend
stattfindenden Gemeinderatsitzung in Sulzbach beraten und verabschiedet werden.
Das Amtsblatt der vergangenen Woche wurde der Gemeindeverwaltung nicht mehr übermittelt.