Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Am Sonntag, den 15.03.2020, finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. In Niedernberg werden hier neben dem Gemeinderat noch der Kreistag und der Landrat gewählt. Die Auszählung findet am Sonntag, den 15.03.2020, sowie am Montag, den 16.03.2020, statt.

Für die Wahl des Landrates könnte eine Stichwahl von Nöten sein. Dies wäre der Fall, wenn keiner der Kandidaten mehr als 50 % der Stimmen erhielt. So müsste gemäß Art 46 GLKrWG eine Stichwahl erfolgen. Diese würde am zweiten Sonntag nach der Wahl zwischen den zwei Personen stattfinden, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Termin für die Stichwahl wäre Sonntag, der 29.03.2020.