Mitteilung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg beschäftigt sich nun bereits
über zwei Jahre mit der Osterweiterung des Seehotels Niedernberg. Der
Gemeinderat stand dem Vorhaben bislang stets positiv gegenüber.
Zusammen mit dem Planer der Gemeinde Niedernberg, Herrn Peter Matthiesen,
wurde ein Konzept mit Rahmenbedingungen (Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018; s.
angefügte Präsentation) ausgearbeitet.
Aus dem Rahmenkonzept wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Aufgrund
der Anordnung des gewünschten Wellness-Gebäudes wurden die Baufenster im
Rahmenkonzept entsprechend angepasst. Die hierfür notwendigen Beschlüsse wurden
in der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2018 gefasst.
Eckpunkte des Rahmenkonzepts war u. a. die Festlegung einer
Kompensationsfläche im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche, welche einen
Bereich des stark durchgrünten potentiellen Wohngebiets im bestehenden
Flächennutzungsplan beinhaltet
Die Durchführung soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
erfolgen. Ein Durchführungsvertrag ist hierfür abzuschließen.
Im Anschluss fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange statt. Die Ergebnisse wurden in der Bau- und
Umweltausschusssitzung und der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019 vorgetragen.
Nachdem erste Gespräche mit Architekten, etc. stattfanden, wurde aus
Kosten- und Realisierungsgründen das Verfahren seitens des Vorhabenträgers jedoch
im Frühjahr gestoppt.
Ende Juli wurde ein neuer Bauantrag eingereicht, welcher Grundlage für
die Bebauungsplanaufstellung werden soll. Aufgrund der veränderten Situation
fanden Gespräche mit Planern, Gutachtern, etc. statt.
Zwischenzeitlich sind bereits etliche Veränderungen auf dem Grundstück
vorgenommen worden. So wurden u. a. eine Teichanlage und ein
Beachvolleyballfeld angelegt. Diese Bereiche ragen in den o. g. Bereich, der
als Kompensationsfläche ausgewiesen werden sollte.
Mit Schreiben von Ende Oktober schlägt der Antragsteller zur gemeinsamen
Lösungsfindung vor bei einer eventuellen späteren Baulandumlegung des im
Flächennutzungsplan als stark durchgrünten Wohngebiets festgesetzten Bereichs
seine Grundstücke in den Übergangsbereich zur Osterweiterung zu verlegen und
damit eine Pufferzone festzulegen.
In der Zwischenzeit wurden auch die Gutachten bzgl. des Artenschutzes und
der Umweltbericht überarbeitet.
In der heutigen Sitzung stellt Herr Trautmann die Änderungswünsche vor.