Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg beabsichtigt bereits seit einigen Jahren im an das Wohngebiet Tafeläcker I angrenzende Gebiet eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Um dies zu ermöglichen ist eine Bebauungsplanaufstellung sowie eine Baulandumlegung von Nöten. Diese Verfahren geben noch keine Garantie für eine erfolgreiche Durchführung der Verfahren, dies bringt erst das Verfahren selbst mit sich.

Der Bebauungsplan soll mit dem Ziel aufgestellt werden Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Gestaltung des Bebauungsplanentwurfs ist erst noch zu erabeiten.

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt auf Grundlage des Flächenumgriffs.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg stellt für das Gebiet südlich des bestehenden Gebietes „Tafeläcker I“ einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Tafeläcker II“ unter der Nr. 35.01 auf.

Die Gesamtfläche umfasst die Flurstücke 7024/1 mit 7038/1, 7040/2 und 7041/2, 7042/2, 7048/1 mit 7051/1, 7051/3 mit 7058, 7062/1, 7063/1, 7113 mit 7131, 7167 mit 7173 und 7555 mit 7569/1 sowie je einen Teilbereich der Flurnummern 7000/74, 7513 und 7514. Diese betragen zusammen ca. 39.370 m².

Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.