Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Gemeinde bzw. der Landkreis eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt aber in aller Regel keine laufende Angelegenheit dar. Zuständig ist daher der Gemeinderat.

Der Landkreis hat eine Zusage erteilt die Hälfte des Erfrischungsgeldes bis zu 25,00 Euro zu übernehmen. Diese Regelung gilt für den Sonntag, ob es eine Regelung für den Montag geben wird ist noch nicht klar. In einigen umliegenden Gemeinden wird sonntags fertig ausgezählt, so dass dies nicht zur Debatte steht.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor für die Auszählung am Sonntag analog der Landtags- und Bezirkswahl 2018 (andere Wahlen bislang 25,00 Euro Beisitzer, 35,00 Euro (stellv.) Wahlvorsteher) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für die Beisitzer und in Höhe von 50,00 Euro für die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretung festzulegen. Weiterhin wird vorgeschlagen am Montag nochmals ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20,00 Euro für die Beisitzer und von 25,00 Euro für die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretung festzulegen. Ziel ist, dass die Wahlvorstände an beiden Tagen gleich besetzt sind.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg gewährt für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für die Beisitzer und in Höhe von 50,00 Euro für die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretung am Wahlsonntag (15.03.) und in Höhe von 20,00 Euro für die Beisitzer und von 25,00 Euro für die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretung am Wahlmontag (16.03.).