Sitzung: 18.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 026/2020
Sachverhalt:
Derzeit liegen die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Niedernberg deutlich unterhalb der durchschnittlichen Hebesätze der umliegenden kreisangehörigen Kommunen:
Steuerart |
Gemeinde Niedernberg |
Durchschnitt Gemeinden
im Landkreis Miltenberg (2018)[1] |
Durschnitt kreisangehörige
Gemeinden in Unterfranken (2018)[2] |
Grundsteuer A |
300 v.H. |
359 v.H. |
349 v.H. |
Grundsteuer B |
300 v.H. |
331 v.H. |
359 v.H. |
Gewerbesteuer |
320 v.H. |
335 v.H. |
359 v.H. |
Der aktuelle Nivellierungshebesatz für die Realsteuern beträgt 310 v.H. (vgl. Art 4 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz). Die Hebesätze der Gemeinde Niedernberg für die Grundsteuern A und B liegen mit jeweils 10 v.H. darunter. Für die Berechnung der Steuerkraftzahlen werden der Gemeinde daher fiktiv mehr Einnahmen bei der Grundsteuer A und B angerechnet, die tatsächlich nicht erzielt werden (können).
Da das Jahresergebnis des Ergebnishaushalts 2020 dennoch einen Überschuss ausweist, besteht keine Veranlassung die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2020 zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt daher vor die Hebesätze auf dem Niveau der Vorjahre zu belassen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Niedernberg empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg die Realsteuerhebesätze wie folgt beizubehalten:
Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 320 v.H.