Sitzung: 18.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 026/2020/2
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 70 der Bayerischen
Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige
Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende
Haushaltsjahr (hier: 2019).
Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich
langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden
und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.
Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die
Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.
Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen
Stand in den Jahren 2019-2023 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
1.039.900,00 € |
402.997,00 € |
-141.468,00 € |
-225.763,00 € |
-258.423,00 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand
in den Jahren 2019-2023 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des
jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
11.940.573,00 € |
10.434.805,00 € |
8.766.545,00 € |
6.966.726,00 € |
6.265.589,00 € |
Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2020
sind angefügt.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in
der vorgelegten Fassung für die Jahre 2020-2023 zuzustimmen.