Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2019).

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

 

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2019-2023 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:

 

2019

2020

2021

2022

2023

1.039.900,00 €

402.997,00 €

-141.468,00 €

-225.763,00 €

-258.423,00 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2019-2023 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:

 

2019

2020

2021

2022

2023

11.940.573,00 €

10.434.805,00 €

8.766.545,00 €

6.966.726,00 €

6.265.589,00 €

 

Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2020 sind angefügt.

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2020-2023 zuzustimmen.