Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich für den es keinen Bebauungsplan gibt.

 

Die Antragsteller bauen den Anbau auf der westlichen Grundstücksgrenze neu aus. Dabei wird das bestehende Obergeschoss des Anbaues abgerissen, neu aufgemauert und mit einem neuen Dach versehen. Die bestehende Garage wird ebenfalls zurückgebaut.

 

Die neue Wohnung im Obergeschoss des Anbaus hat eine Grundfläche von 69,88 m². Das Dach wird wieder mit der gleichen Dachneigung von 35° erstellt.

 

Die GRZ beträgt für das Grundstück 0,71 und die GFZ 0,76. Für das Grundstück werden 3 Stellplätze (1 Stellplatz für den Altbau, 2 Stellplätze für die neue Wohnung) auf dem Grundstück gebaut.

 

Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld vom Bauherrn und Planer mit dem LRA Obernburg abgestimmt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.