Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Ludwig-Maria-Therese-Stiftung, der Kindergarten St. Cyriakus, stellte mit Schreiben vom 22.01.2020 einen Zuschussantrag für den Austausch von Spielgeräten im Außenbereich. Hierin erläutert die Antragstellerin, dass aufgrund von Sicherheitsmängeln diverse Spielgeräte im Außenbereich erneuert bzw. saniert werden. Die Antragstellerin bittet um Bezuschussung dieser Maßnahme in voller Höhe. Gleichzeitig teilt sie mit, dass ein Antrag an die Diözese Würzburg auf Bezuschussung noch aussteht.

Die Kosten wurden in voller Höhe in den Haushaltsplan aufgenommen.

Mit Schreiben vom 09.04.2020 stellt die Ludwig-Maria-Therese-Stiftung nun einen Antrag auf Kostenübernahme für den Austausch von Spielgeräten im Außenbereich, da die Diözese Würzburg keinen Zuschuss erteilt. Dem Anschreiben liegt ein Angebot über 19.739,24 Euro bei.

 

In seiner Sitzung vom 17.10.2017 hat der Gemeinderat der Vereinbarung über das Erwerbsrecht am Kindergarten St. Cyriakus beschlossen, welches ins Grundbuch eingetragen wurde. Hierin ist Folgendes geregelt:

„Für die bauliche Anlage inkl. Ausstattung ist zu gegebener Zeit (bei Aufgabe Betriebsträgerschaft) ein Preis zu ermitteln, der dem Zeitwert entspricht. Der Kaufpreis beträgt maximal den prozentualen Anteil des Zeitwertes, welcher in den vergangenen 25 Jahren zum Zeitpunkt der Zeitwertkalkulation seitens der Kirche als Zuschuss auf Baumaßnahmen geleistet wurde. Hierfür wird die Summe der Bezuschussung der Summe der Investitionen gegenübergestellt. Als Höchstbetrag gilt der Betrag, welcher von der Kirche für die Baumaßnahme und die Ersteinrichtung des Kindergartens St. Cyriakus gezahlt wurde.“

 

Da die Bezuschussung/Kostenübernahme der Spielgeräte (Ausstattung) auf einen etwaigen Kaufpreis angerechnet wird, empfiehlt die Gemeindeverwaltung der Kostenübernahme zugunsten der Kinder zuzustimmen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg übernimmt die Kosten für den Austausch der Spielgeräte im Kindergarten St. Cyriakus gemäß vorliegendem Antrag bis max. 20.000 Euro.