Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.07.2020 bittet das Landratsamt die Gemeinde Niedernberg als Beteiligte zur geplanten Herausnahme Stellung zu nehmen (Art. 52. Abs. 1 BayNatSchG):

 

„das Landratsamt Miltenberg beabsichtigt in der Gemeinde Niedernberg eine Teilfläche von ca. 4200 m² aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Das Schutzgebiet wurde 1985 ausgewiesen um einen ca. 4 ha großen Auwald zu erhalten.

 

Hintergrund für die Herausnahme ist, dass derzeit ein Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Staustufe Obernau läuft (Antragsteller Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg). Dieses soll noch im Herbst 2020 abgeschlossen werden. Die Planfeststellung widerspricht jedoch dem Schutzzweck der Schutzgebietsverordnung. Um diesen Widerspruch aufzulösen, muss das betroffene Gebiet aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden.

Von Seiten des Unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirates wurde für den Verlust an Auwald ein entsprechender Ausgleich gefordert.

Daher wurden vom Wasserstraßen-Neubauamt entsprechende Planungen vorgelegt. lm Zuge der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Neubau der Staustufe wird auf einer Fläche von ca. 18000 m² ein Auwald entwickelt (Main-km. 98,16 - 98,96, linke Mainseite) und damit langfristig der Verlust der derzeit geschützten Auwaldfläche ausgeglichen.

 

Der Naturschutzbeirat hat der Herausnahme in seiner Sitzung vom 30.06.2020 zugestimmt.“

 

Der Schutzzweck ist in der Verordnung wie folgt definiert:

„Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles – Mainauenwald – in der Gemarkung Niedernberg ist es, den größten zusammenhängenden Auwaldrest am gesamten Untermain im Interesse des Schutzes verschiedener gefährdeter bzw. stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.“

 

Zuständig für den Naturschutz ist das Landratsamt Miltenberg. Die Gemeinde Niedernberg ist Beteiligte und muss entsprechend Stellung nehmen. Der naturschutzfachliche Aspekt wurde seitens der Fachbehörde überprüft. Der Gemeindeverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, welche gegen die geplante Änderung der Verordnung sprächen.

 

Die Gemeinde Niedernberg hat eine Fristverlängerung bis Ende Oktober erhalten.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg bringt keine Einwände vor.