Sitzung: 08.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 117/2020
Sachverhalt:
Seit Ende 2016 hat die Gemeinde Niedernberg ihre Zuschussregelungen für Vereine und Kinder/Jugendliche in der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg festgehalten.
Die Zuschussmöglichkeiten wurden in den vergangenen Jahren von einigen Vereinen in Anspruch genommen. Die Gemeinde informiert regelmäßig über Gemeinde-informiert-Artikel über anstehende Fristen und Termine.
Förderung
Musikschule
Bürger trugen im vergangenen Jahr die Bitte nach der Bezuschussung von Musikunterricht in der Gemeindeverwaltung vor. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde zuletzt in seiner Sitzung vom 28.07.2020 hierüber informiert.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, analog den anderen Kommunen, Musikschüler/innen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % auf die jeweilig festgesetzte Jahresgebühr einer kommunalen, staatlichen oder ortsansässigen Musikschule, maximal jedoch mit 120 Euro je Schüler, zu fördern.
Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg erlässt die in der Anlage angefügte Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg.