Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Seit Ende 2016 hat die Gemeinde Niedernberg ihre Zuschussregelungen für Vereine und Kinder/Jugendliche in der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg festgehalten.

Die Zuschussmöglichkeiten wurden in den vergangenen Jahren von einigen Vereinen in Anspruch genommen. Die Gemeinde informiert regelmäßig über Gemeinde-informiert-Artikel über anstehende Fristen und Termine.

 

Förderung Musikschule

Bürger trugen im vergangenen Jahr die Bitte nach der Bezuschussung von Musikunterricht in der Gemeindeverwaltung vor. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde zuletzt in seiner Sitzung vom 28.07.2020 hierüber informiert.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, analog den anderen Kommunen, Musikschüler/innen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % auf die jeweilig festgesetzte Jahresgebühr einer kommunalen, staatlichen oder ortsansässigen Musikschule, maximal jedoch mit 120 Euro je Schüler, zu fördern.

 

Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg erlässt die in der Anlage angefügte Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg.