Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Zeitraum des Lockdowns von April bis einschließlich August 2020 wurden seitens des Freistaats die Gebühren der Kindertagesbetreuung übernommen, wenn sie tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Der Freistaat hat auch für den Zeitraum des Lockdowns von Januar bis einschließlich März 2021 einen Beitragsersatz beschlossen. Eltern, die die Betreuung nicht in Anspruch nehmen konnten, sollen entlastet werden. Weiterhin ist Ziel des Ersatzes, dass Eltern ihre Kinder im Sinne des Infektionsschutzes soweit als möglich zuhause betreuen.

 

Für den Beitragsersatz gelten bei den BayKiBiG-geförderten Einrichtungen folgende Eckpunkte:

-       Betreuung im entsprechenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen

-       Tatsächlich keine Elternbeiträge, insofern bereits erhoben, können diese zurückerstattet oder verrechnet werden

-       Die Abrechnung des Mittagessens ist unabhängig vom Beitragsersatz

Der Freistaat übernimmt 70 % des Beitrags, die restlichen 30 % kann die Kommune freiwillig übernehmen. Voraussetzung für die Erstattung des Freistaats ist, dass der Träger auf 100 % des Beitrags verzichtet.

 

Im Folgenden sind die Ersätze der Niedernberger Kinder dargestellt. Die Ersatzbeiträge der auswärtigen Kinder müssen bei der jeweiligen Kommune beantragt werden.

 

Folgender Beitragsersatz wird gewährt:

 

Höchstförderbetrag

Freistaat 70 %

Kinderkrippenkinder

300,00 €

240,00 €

Fixbetrag

Kindergartenkinder (zusätzlich zum Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 €)

50,00 €

35,00 €

Fixbetrag

 

Für den Kindergarten St. Cyriakus ergeben sich folgende Werte (die höchste Buchung mit einem Elternbeitrag in Höhe von 170,00 € übersteigt den staatlichen Ersatz in Höhe von 35,00 € um 35,00 €):

 

Januar 2021

Februar 2021

März 2021

Betreuungstage

15

20

23

Anzahl Kinder (inkl. 12 auswärtige Kinder)

89

90

92

Einnahmen regulärer Elternbeitrag (staatlicher Zuschuss in Höhe von 100 € bereits abgezogen)

4.003,00 €

4.008,00 €

4.395,50 €

Anzahl Kinder mit Betreuung bis zu 5 Tagen

62

48

3

Einnahmen regulärer Elternbeitrag (staatlicher Zuschuss in Höhe von 100 € bereits abgezogen) der Kinder mit Betreuung mit bis zu 5 Tagen

2.351,00 €

1.671,00 €

82,00 €

Beitragsersatz durch Freistaat

2.990,00 €

2.295,00 €

105,00 €

Beitragsersatz für einzelnes Kind nicht gedeckt, da Höchstförderbetrag überschritten (wird mit Beitragsersatz durch Freistaat abgegolten)

240,00 €

120,00 €

5,00 €

Anzahl Kinder mit Betreuung an über 5 Tagen

27

42

89

 

Für die Kindertagesstätte Sonnenschein ergeben sich folgende Werte (die höchste Buchung mit einem Elternbeitrag in Höhe von 170,00 € übersteigt den staatlichen Ersatz in Höhe von 35,00 € um 35,00 €):

 

Januar 2021

Februar 2021

März 2021

Betreuungstage

15

20

23

Anzahl Kinder (inkl. 3 auswärtige Kinder)

86

89

94

Einnahmen regulärer Elternbeitrag (staatlicher Zuschuss in Höhe von 100 € bereits abgezogen)

4.279,00 €

4.564,00 €

5.156,50 €

Anzahl Kinder mit Betreuung bis zu 5 Tagen

41

27

0

Einnahmen regulärer Elternbeitrag (staatlicher Zuschuss in Höhe von 100 € bereits abgezogen) der Kinder mit Betreuung mit bis zu 5 Tagen

2.186,50 €

1.536,50 €

0,00 €

Beitragsersatz durch Freistaat

2.665,00 €

1.970,00 €

0,00 €

Beitragsersatz für einzelnes Kind nicht gedeckt, da Höchstförderbetrag überschritten (wird mit Beitragsersatz durch Freistaat abgegolten)

375,00 €

185,00 €

0,00 €

Anzahl Kinder mit Betreuung an über 5 Tagen

45

62

94

 

Für die Kinderkrippe KinderReich ergeben sich folgende Werte (die höchste Buchung mit einem Elternbeitrag in Höhe von 280,00 € übersteigt den staatlichen Ersatz in Höhe von 240,00 €):

 

Januar 2021

Februar 2021

März 2021

Betreuungstage

15

20

23

Anzahl Kinder (inkl. 9 auswärtige Kinder)

40

44

43

Einnahmen regulärer Elternbeitrag

7.896,00 €

8.687,00 €

8.466,00 e

Anzahl Kinder mit Betreuung bis zu 5 Tagen

20

16

0

Einnahmen regulärer Elternbeitrag der Kinder mit Betreuung mit bis zu 5 Tagen

3.687,00 €

2.823,00 €

0,00 €

Beitragsersatz durch Freistaat

4.800,00 €

3.840,00 €

0,00 €

Beitragsersatz für einzelnes Kind nicht gedeckt, da Höchstförderbetrag überschritten (wird mit Beitragsersatz durch Freistaat abgegolten)

40,00 €

40,00 €

0,00 €

Anzahl Kinder mit Betreuung an über 5 Tagen

20

28

43

 

Sobald die Einrichtung den Beitragsersatz in Anspruch nimmt, muss wie bereits beschrieben auf den kompletten Elternbeitrag verzichtet werden. Die Einrichtungen selbst erwirtschaften am Jahresende keinen Gewinn, so dass – insofern der Ausfall der Elternbeiträge nicht gedeckt ist – ein Beitragsersatz nur möglich ist, wenn die Gemeinde die 30 % sowie auch den aufgrund der Förderhöchstgrenze nicht gedeckten Betrag übernimmt.

Dadurch, dass die Elternbeiträge vor allem im Bereich der Krippenkinder viel geringer sind als die Höhe des Beitragsersatzes, entsteht faktisch kein Fehlbetrag. Somit ist kein Bedarf vorhanden, dass die Kommune 30 % übernimmt.

 

Allerdings gelten für die Mittagsbetreuungen folgende Eckpunkte:

-       Betreuung im entsprechenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen

-       Bis zur Höhe des Förderhöchstbetrags tatsächlich keine Elternbeiträge, insofern bereits erhoben, können diese zurückerstattet oder verrechnet werden

-       Die Abrechnung des Mittagessens ist unabhängig vom Beitragsersatz

Der Freistaat übernimmt maximal 70 % des tatsächlichen Beitrags, die restlichen 30 % kann die Kommune freiwillig übernehmen. Voraussetzung für die Erstattung des Freistaats ist, dass der Träger auf 100 % des Förderhöchstbetrags verzichtet.

 

Folgender Beitragsersatz wird gewährt:

Einrichtung

Höchstförderbetrag

Freistaat 70 %

Mittagsbetreuung bis 14:30 Uhr

68,00 €

48,00 €

Höchstbetrag

Mittagsbetreuung bis 15:30/16:30 Uhr

110,00 €

77,00 €

Höchstbetrag

 

Für die Mittagsbetreuung ergeben sich folgende Werte:

 

Januar 2021

Februar 2021

März 2021

Betreuungstage

15

20

20

Anzahl Kinder

119

119

119

Einnahmen regulärer Elternbeitrag

4.472,50 €

4.472,50 €

4.472,50 €

Anzahl Kinder mit Betreuung bis zu 5 Tagen

96

91

52

Einnahmen regulärer Elternbeitrag der Kinder mit Betreuung mit bis zu 5 Tagen

3.427,50 €

3.237,50 €

1.642,50

Beitragsersatz durch Freistaat (70 %)

2.399,25 €

2.266,25 €

1.149,75 €

Beitragsersatz durch Gemeinde (30 %)

1.028,25 €

971,25 €

492,75 €

Anzahl Kinder mit Betreuung an über 5 Tagen

23

28

67

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den vom Freistaat angedachten Beitragsersatz für die Mittagsbetreuung in Anspruch zu nehmen. Damit ist in allen Einrichtungen die gleiche Vorgehensweise möglich.

 

Das Essen wird wie in den Richtlinien vorgesehen den Eltern regulär verrechnet.

 

Sollte in den Folgemonaten eine gleiche Regelung kommen und keine relevante Änderung zu den oben dargestellten Eckpunkten erfolgen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, analog zu verfahren.

Kommt kein Beitragsersatz müssen die Eltern, auch wenn sie die Betreuung nicht in Anspruch nehmen, die gebuchten Zeiten zahlen.

 

Einzelne Kinder besuchen Einrichtungen in fremden Kommunen. Sollten hier Anfragen auf die Übernahme der 30 % kommen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor dies abzulehnen, da der Recherche- und Nachweisaufwand in keinem Verhältnis stehen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg übernimmt den kommunalen Mitfinanzierungsanteil der Mittagsbetreuungsgebühren.

Sollte der staatliche Beitragsersatz in den folgenden Monaten weitergeführt oder neu beschlossen werden, gilt dieser Beschluss fort.