Sitzung: 27.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4
Vorlage: 016/2021
Mitteilung:
Am 26.10.2020 ging folgender Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein:
„Antrag
zur planungstechnischen Prüfung bzgl. des Bedarfsplanes der Feuerwehr"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
hiermit beantragen die Freien Wähler die zeitnahe
plantechnische Prüfung des möglichen Anbaus des Feuerwehrhauses.
Begründung:
Aktuell laufen bereits die Gespräche mit der
Freiwilligen Feuerwehr bzgl. des notwendigen Platzbedarfes laut „Bedarfsplanung“
und erste planerische Skizzen bzgl. der Machbarkeit wurden durch die Feuerwehr
vorgelegt.
Wir von den Freien Wählern Niedernberg stellen
hiermit den Antrag auf eine plantechnische Untersuchung durch einen
Fachplaner/Fachmann. Für uns ist es entscheidend. dass wir eine langfristige
und auch tragfähige Lösung finden. Dabei ist zu beachten, dass wir einen
Zeitraum von 20 Jahren (Bedarfsplan) berücksichtigen.
Daher ist es wichtig nicht nur den Anbau an das
bestehende Feuerwehrhaus zu betrachten, sondern diesem die Option eines Neubaus
gegenüberzustellen.
Es macht unserer Meinung nach keinen Sinn Lösungen
für 5-10 Jahre zu schaffen, die am Ende unwirtschaftlich sind.
Folgende
Möglichkeiten sind unserer Meinung nach zu prüfen:
- Anbau
- Neubau an einer
geeigneten und zentralen Stelle
Dabei ist bei allen Varianten zu prüfen:
- Ausreichend
Platzbedarf für die nächsten 20 Jahre laut Bedarfsplan
- Erweiterungsfähigkeit
- Energetisch auf dem
neuesten Stand
Mit freundlichen Grüßen
Freie Wähler Niedernberg
Peter Reinhard Christian
Uhrig Rudi Hartlaub
1.Vorstand stellv. Vorstand“ stellv. Vorstand
In die Vorplanung ist bereits ein Architekt involviert, sollte die
Planung am bestehenden Standort an ihre Grenzen stoßen, oder unverhältnismäßig
teuer sein, wird auch eine Neubauvariante geprüft. Als nächster Schritt soll
eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Feuerwehr, den Gemeinderatsfraktionen,
der Verwaltung, dem Kreisbrandrat und dem bisher beauftragten Architekten die
Rahmenbedingungen gemeinsam abstimmen. Ein eigener Fachplaner ist in diesem
Planungsstadium noch nicht erforderlich.
Beschluss:
Als Architekt wurde das Büro „Schuler &
Schickling GmbH“ bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 05.11.2019
beauftragt. Ein weiterer Fachplaner ist aktuell nicht von Nöten.