Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4

Mitteilung:

Am 26.10.2020 ging folgender Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein:

 

„Antrag zur planungstechnischen Prüfung bzgl. des Bedarfsplanes der Feuerwehr"

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

 

hiermit beantragen die Freien Wähler die zeitnahe plantechnische Prüfung des möglichen Anbaus des Feuerwehrhauses.

 

Begründung:

Aktuell laufen bereits die Gespräche mit der Freiwilligen Feuerwehr bzgl. des notwendigen Platzbedarfes laut Bedarfsplanung und erste planerische Skizzen bzgl. der Machbarkeit wurden durch die Feuerwehr vorgelegt.

Wir von den Freien Wählern Niedernberg stellen hiermit den Antrag auf eine plantechnische Untersuchung durch einen Fachplaner/Fachmann. Für uns ist es entscheidend. dass wir eine langfristige und auch tragfähige Lösung finden. Dabei ist zu beachten, dass wir einen Zeitraum von 20 Jahren (Bedarfsplan) berücksichtigen.

Daher ist es wichtig nicht nur den Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus zu betrachten, sondern diesem die Option eines Neubaus gegenüberzustellen.

Es macht unserer Meinung nach keinen Sinn Lösungen für 5-10 Jahre zu schaffen, die am Ende unwirtschaftlich sind.

 

Folgende Möglichkeiten sind unserer Meinung nach zu prüfen:

  • Anbau
  • Neubau an einer geeigneten und zentralen Stelle

 

Dabei ist bei allen Varianten zu prüfen:

  • Ausreichend Platzbedarf für die nächsten 20 Jahre laut Bedarfsplan
  • Erweiterungsfähigkeit
  • Energetisch auf dem neuesten Stand

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Freie Wähler Niedernberg

 

Peter Reinhard            Christian Uhrig            Rudi Hartlaub

1.Vorstand                   stellv. Vorstand“          stellv. Vorstand

 

 

In die Vorplanung ist bereits ein Architekt involviert, sollte die Planung am bestehenden Standort an ihre Grenzen stoßen, oder unverhältnismäßig teuer sein, wird auch eine Neubauvariante geprüft. Als nächster Schritt soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Feuerwehr, den Gemeinderatsfraktionen, der Verwaltung, dem Kreisbrandrat und dem bisher beauftragten Architekten die Rahmenbedingungen gemeinsam abstimmen. Ein eigener Fachplaner ist in diesem Planungsstadium noch nicht erforderlich.


Beschluss:

Als Architekt wurde das Büro „Schuler & Schickling GmbH“ bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 05.11.2019 beauftragt. Ein weiterer Fachplaner ist aktuell nicht von Nöten.