Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Grundstückseigentümer der Fl.Nrn. 5930/1 und 5932/19, Bietstraße 11 und 13, haben einen Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt. Auf den Grundstücken soll eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.

 

Auf den beiden Flurnummern soll ein zusätzliches Gebäude errichtet werden, siehe folgende Skizze.

 

Eine Nachverdichtung der bebauten Ortslage, zur Schaffung von neuem Wohnraum, wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde unterstützt.

Die Eigentümer haben sich bereit erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Dem Gemeinderat wird die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05, Bietstraße 11 und 13, vorgelegt. Der Gemeinderat ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Aufstellungsbeschluss zuständig.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB stattfinden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Zwischen Römer- und Bietstraße“ unter der Nr. 05.01 für die Fl.Nrn. 5930/1 und 5932/19, dahingehend, dass auf den Grundstücken eine zusätzliche Bebauung möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.