Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 19.04.2021 teilt das Landratsamt mit, dass die Stelle der Jugendsozialarbeit an Schulen aus personellen Gründen ab sofort nicht mehr besetzt werden könne. Das Landratsamt muss die Stelle neu ausschreiben.

Weiterhin teilt das Landratsamt mit, dass neue Informationen vorliegen und aufgrund dessen die Strategie überdacht werden kann. „Am vergangenen Donnerstag wurden die lange erwarteten neuen Zuschussrichtlinien zur JaS veröffentlicht. In diesen Richtlinien ist festgeschrieben: „Nicht förderfähig sind Angebote der JaS, die früheren Maßnahmen nachfolgen, die ohne staatliche Förderung im Laufe der letzten zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung durchgeführt worden sind.“ Bedeutet: Würde die Stelle jetzt 12 Monate unbesetzt bleiben, könnte ein Förderantrag gestellt werden.“ „Aktuell sind Fördergelder für 70 Vollzeit-Äquivalente für den Doppelhaushalt 2021/2022 im Staatshaushalt eingeplant. Es gibt über 90 Jugendämter in Bayern. Der Landkreis Miltenberg hat bereits Anträge für 2,7 dieser 70 VZÄ gestellt.“

Wie groß die Chancen auf eine Förderung sind, können weder Landratsamt noch Gemeinde absehen.

 

Es muss nun entschieden werden, wie schnell die Stelle nachbesetzt werden soll. Entweder soll sie zügig wieder nachbesetzt werden und damit weiterhin ungefördert betrieben werden oder so lange vakant bleiben, bis ein Förderantrag gestellt werden kann.

 

Die Schulleiterin der Grundschule bittet, dass die Stelle so rasch wie möglich neu besetzt wird.


Beschluss:

Die Stelle der Jugendsozialarbeit an Schulen soll schnellstmöglich wieder besetzt werden, auch unter der Prämisse keine Förderung zu erhalten.